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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0616/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Universitätsstadt Marburg schließt mit dem Landkreis Marburg Biedenkopf den beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung der Altpapierverwertung im Landkreis Marburg-Biedenkopf für den Bereich der Stadt Marburg.

 

An den Zuständigkeiten für die Einsammlung und Verwertung von Altpapier ändert sich nichts. Neu aufgenommen wird die Beteiligung der Einsammlungspflichtigen Kommunen an den Erlösen für Altpapier.

 

Die Vorlage soll dem Haupt- und Finanzausschuss und auch der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme zugeleitet werden.

 

 

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung werden von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt.

 

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Sachverhalt

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Begründung

 

Der öffentlich rechtliche Vertrag und damit die Beteiligung der Kommunen an den Erlösen für Altpapier wird nur umgesetzt, wenn alle kreisangehörigen Kommunen den Vertrag unterschreiben. Lediglich die Zustimmung der Universitätsstadt Marburg fehlt derzeit.

 

Status Quo der Altpapiersammlung und Verwertung:

Derzeit sammeln die kreisangehörigen Kommunen flächendeckend Altpapier im Holsystem – in der Stadt Marburg mittels Altpapiertonnen bzw. Rollcontainern ("blaue" Gefäße mit jeweils 120, 240 oder 1.100 Liter). Bislang werden die Kommunen nicht direkt an den Erlösen beteiligt.

 

Hintergrund für die geplante Änderung:

Seit 2008 versucht die private Entsorgungswirtschaft in verschiedenen Kreisen neben der öffentlichen Altpapiereinsammlung auch privat Sammelgefäße aufzustellen – in manchen Kommunen wurden zwischenzeitlich mehrere Gefäße zur Altpapiereinsammlung von konkurrierenden Unternehmen aufgestellt. Dabei werden manchen Haushaltungen kostenlos zusätzliche Sammelgefäße bereitgestellt, teilweise werden von den Unternehmen sogar "Haushaltsprämien" oder "Wechselprämien" ausgezahlt, um die Bevölkerung zur Nutzung der gewerblichen Altpapiertonnen zu bewegen. Das zusätzliche private Altpapier-Sammelsystem wird jedoch nirgends flächendeckend angeboten. Die Einsammlungspflicht der Kommunen bleibt damit bestehen.

 

Folgende negative Auswirkungen gehen für die Kommunen hiervon aus:

·         "Rosinenpicken" - die Einsammlung von Altpapier muss sich für "Private" lohnen. Sie  werden in den Stadtteilen/Siedlungsgebieten Sammel-Angebote machen, in denen ohne hohen Kostenaufwand hohe Altpapiermengen zu erzielen sind (Großwohnanlagen, …).
Weniger verdichtete Gebiete, in denen die Wertstofferfassung mit hohen Fahrtaufwendungen verbunden ist, blieben dann dem öffentlichen System überlassen – verbunden mit hohen kommunalen Erfassungskosten. Die weniger lukrativen Gebiete blieben  für die öffentlich-rechtlichen Sammelsysteme übrig.

Für die Einsammlungspflichtigen besteht das Problem, dass in jedem Fall neben den privaten Sammlungen zusätzlich öffentliche Sammlungen stattfinden müssten. Hierbei sind Tourenplanungen und Gebührenkalkulationen aufgrund unklarer Mengenabschätzungen nicht realistisch darstellbar.

·         "Mangelnde Verlässlichkeit" – die Aktivitäten der privaten Einsammler sind nicht sicher kalkulierbar. Bei sinkenden Marktpreisen werden deren Angebote zurückgefahren, die Entleerung spontan und unangekündigt eingestellt. Diese Auswirkungen waren auch schon bei anderen Wertstoffen, wie Altkleidersammlung und Altmetall feststellbar. Für die Planung der kommunalen Sammeltouren sind stark wechselnde Gefäßentleerungszahlen und Wertstoffmengen eine enorme Schwierigkeit.

·         "Unklares Sammelsystem" – ein zusätzliches privates Entsorgungssystem neben dem öffentlich rechtlichen verwirrt den Verbraucher zusätzlich – schon jetzt beklagen sich manche Bürger über die Anzahl der Abfallgefäße

 

Deshalb sollte den privaten Unternehmungen gegengesteuert werden, um langfristig die öffentlich rechtliche Abfallentsorgung nicht zu gefährden.

 

 

Kommunale Maßnahmen – wie machbar?

Ziel der vom Landkreis angekündigten Erlösbeteilung ist es, dass die Kommunen das bisher praktizierte System der öffentlichen Erfassung von Restabfällen, Altpapier und Bioabfällen ohne private Konkurrenzen beibehalten können. Durch die Beteiligung der Kommunen an den Altpapiererlösen sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, geeignete Maßnahmen zu entwickeln so dass das Interesse von Bürgerinnen und Bürgen für einen Wechsel zu privaten Entsorgern nicht hoch ist.

Die Erlösbeteiligung wird die Kommunen in die Lage versetzen, durch lokale Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit, etc …) eine möglichst hohe Anschlussquote an der kommunalen Altpapiersammlung zu erhalten und möglichst hohe Altpapiermengen zu erzielen.

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Kommunen im Landkreis Marburg-Biedenkopf bedeutet die Beteiligung eine Einnahme je eingesammelte Gew.-Tonne Altpapier.

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