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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0652/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

 

1. Gem. § 114g Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 515810 „Kindertages-betreuung“ bis zu 100.000 € zugestimmt.

 

2. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt mit 90.000 € aus Einsparungen im Sonderbudget Personalaufwendungen und mit 10.000 aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer im Produkt 120020 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“.

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Vorlage steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der streikbedingten Schließung der städtischen Kindertageseinrichtungen an mehreren Tagen im Mai und Juni des Jahres.

 

Erklärter und bereits mehrfach öffentlich kommunizierter Wille von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat ist es, dass

 

  • den Eltern das für diese Zeit gezahlte Essengeld erstattet wird

 

  • und dass die anteilig für die Zeit der Schließung gezahlten Gebühren sowie die während des Streiks eingesparten Personalkosten den Kindertageseinrichtungen zugute kommen.

 

Im Einzelnen:

 

Die Rückzahlung des Essengeldes ist ein verwaltungsmäßig zwar aufwendiges, vom Grundsatz her aber einfaches Verfahren, das bereits abgeschlossen ist. Insgesamt wurden gut 10.000 € an die Eltern zurückgezahlt.

 

Rechtlich komplizierter ist der Fall bei den auf die Zeit der Schließung entfallenden anteiligen Gebühren. Nach Prüfung durch das städtische Rechtsamt und den Hessischen Städtetag ist eine direkte Erstattung an die Eltern nicht zulässig. Deshalb sollen diese anteiligen Gebühren, die in einer Größenordnung von 10.000 € liegen, den Einrichtungen zugute kommen. Das wiederum erfordert haushaltsrechtlich eine überplanmäßige Aufwendung zu Gunsten des Budgets Kindertagesbetreuung.

 

Die Ersparnis an Personalkosten durch die streikbedingte Schließung der Einrichtungen beläuft sich auf rd. 90.000 €. Auch diese sollen den Tagesstätten direkt zu Gute kommen, so dass auch diese Mittel überplanmäßig für das Budget bereitzustellen sind.

 

Die Einrichtungen werden diese insgesamt 100.000 € als besondere Förderung für ihren stets vorhandenen Bedarf an Ausstattungen, Spielgeräten, Beschäftigungsmaterial, Büchern usw. verwenden.

 

Stadtverordnetenversammlung und Magistrat demonstrieren damit, dass von den streikbedingten Einsparungen gezielt Eltern und Einrichtungen profitieren sollen.

 

Nach § 7 der Haushaltssatzung 2009 ist der Haupt- und Finanzausschuss für die Beschlussfassung zuständig.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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