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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0687/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der Realisierung der Neubebauung des Gebiets zwischen Lahn/Bahnhofstraße/Rosenstraße das Haus Rosenstraße 9 weder abgerissen noch abgetragen, sondern unter Beibehaltung der Bausubstanz in ihrer jetzigen Form erhalten und in dieser Form in das neu zu gestaltende Umfeld integriert wird.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Marburger Historiker, Erforscher der Marburger Häusergeschichte und international anerkannte Spezialist für Denkmalschutz Angus Fowler begründet die volle Erhaltungswürdigkeit dieses Gebäudes so:

 

„Das Haus Rosenstraße 9 - zur Geschichte und Bedeutung

 

Das Haus Rosenstraße 9 wurde 1876 vom bereits 1868 in Marburg ansässigen Maurer/Maurermeister/Bauunternehmer Johann Georg Heres (auch Heeres genannt) als Eigentum für sich selbst errichtet. Mit klassizistischer Form und reichem Terrakotta-Dekor stellt sich das Haus als  gediegener, anspruchs- und qualitätsvoller Bau der Gründerzeit dar. Das Haus galt seinerzeit offensichtlich als Musterhaus, als Visitenkarte seines Bauherrn und Erbauers und seines Berufes. Wohl von Heres stammt auch das ähnliche, 10 Jahre ältere Haus Ketzerbach 14 , 1865 erbaut, ebenfalls mit Terrakotta-Dekor, das älteste Haus mit sichtbarem Ziegelmauerwerk überhaupt in Marburg. Heres hatte nachweislich 1880 am Wohnhaus-Teil dieses Hauses und am Nachbarhaus Ketzerbach 15 (ein Fachwerkbau) gearbeitet. Bauherr von Ketzerbach 14 und 15 war Otto von Heusinger (1830-1901), ein in Marburg angesehener praktischer Arzt, Gerichtsmediziner, Medizinalrat, Professor an der Universität, 30 Jahre lang Stadtrat und 1900 Ehrenbürger der Stadt, aus  bekannter  Marburger Ärzte- und Professorenfamilie (sein Vater wurde offensichtlich in preußischer Zeit nach 1866 geadelt). Das Haus Ketzerbach 14 ist wohl an das etwas ältere benachbarte, ebenfalls steinsichtige Gebäude, Ketzerbach 11 angelehnt, in einfacherer, schlichter Form1860 vom Maurermeister Benedikt Dauber - wie Rosenstraße 9 von und für Heres - als Eigentum für sich selbst errichtet. Vielleicht auch von Heres stammt das Haus Barfüsserstraße 19, das älteste Haus mit vollsichtbarem Ziegelmauerwerk in der Marburger Oberstadt.

 

Im Hause Rosenstraße 9 hat Heres - zumindest bis 1884 - nicht gewohnt. Nach Ausweis der Marburger Adressbücher hat er 1868 und 1874 im Haus, damals mit der Nr. 443, in Zwischenhausen, d.h. in einem Vorgängerbau der 1892 erbauten Ketzerbach-Schule gelebt. Spätestens 1876 ist er in das große, verputzte Haus, damals mit der Nr. 496 (nach 1884 mit der Straßennummer Ketzerbach 18) gezogen, wo er 1884 noch lebte.

 

Es scheint so, als habe sich Johann Georg Heres mit diesen Bauten mit sichtbarem Ziegel-  und Bruchsteinmauerwerk in der Stadt Marburg erstmals als Maurer bzw. Maurermeister und Bauunternehmer sich überhaupt mit diesen Baumaterialien befasst - Baumaterialien, die insbesondere in Brandenburg-Preußen (z.B. Kirchen im Mittelalter und wieder im 19. Jh., aber im 19. Jh. auch Hausbauten und landwirtschaftliche Gebäude) verwendet wurden und - wohl durch den Einfluss des Architekten und Architekturtheoretikers Georg Gottlob Ungewitter (1820-1864), Lehrer an der kurhessischen Höheren Gewerbeschule in Kassel - zunehmend auch in Kurhessen Eingang fanden. Allein aus baugeschichtlichem Grund schon hat das Haus Rosenstraße 9 eine hohe Bedeutung. Die noch vorhandenen Gebäude, Stallungen usw. im Hinterhof und die dazu gehörige, leider inzwischen abgebrochene Schmiede zeugen überhaupt von einem bedeutenden Baukomplex bzw. Anwesen.

 

Zusätzlich aber kommt dem Hause Rosenstraße 9 zusätzlich durch seine Bewohner eine weitergehende hohe sozial- bzw. kulturgeschichtliche Bedeutung zu: Spätestens 1881 wohnte hier Professor Ferdinand Justi (1837 - 1907), ein Germanist und sehr bedeutender Orientalist seiner Zeit (Verfasser einer Grammatik der kurdischen Sprache), Volkskundler, Trachtenforscher (Verfasser des Hessischen Trachtenbuches) und Maler bzw. Zeichner (mehrere Werke von ihm sind abgebildet bei Ingeborg Schnack, Marburg/Bilder einer alten Stadt, Honnef/Rhein 1961). Im Haus Rosenstraße 9 wuchs Justis Sohn, der weltbekannte Kunsthistoriker Ludwig Justi (1876-1957), auf, der Direktor der Nationalgalerie in Berlin und später Generaldirektor der Staatlichen Museen zu Berlin wurde und der sich - wie sein Kunsthistoriker-Kollege, der Marburger und Berliner Professor Richard Hamann -  1950 für den Erhalt des Berliner Schlosses - leider vergeblich - einsetzte. Älterer Bruder von Ferdinand Justi war der Philosoph und Professor für Kunstgeschichte in Bonn, Carl Justi (1832-1912). 1884 wohnten im Hause neben der Familie Justi der Rentier (ehemals Buchhändler) Carl Kratz und der Hauptmann von Appell (der  Aufsätze in der Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde veröffentlichte). Wenn solche Persönlichkeiten 1884 im Hause Rosenstraße 9 gewohnt haben, kann das Haus für sie nicht ganz ohne Bedeutung bzw. Stil gewesen sein!

 

Erst vor drei Jahren in die Druckvorlage der immer noch nicht veröffentlichten Denkmaltopographie der Stadt Marburg, Band 2 (Grundlage der Denkmalliste) verbindlich aufgenommen, wirkt die Aufgabe des Hauses jetzt ohne genaue Prüfung oder detaillierte Bestandsaufnahme außen und innen wie ein Hohn. Wie aber bereits im Falle des Behring-Labors Wannkopfstr. 14(13) (Bedeutung des Labors als authentische Stätte des Wirkens Emil von Behrings mit Anklängen des Baues durch Verbretterung an Behrings westpreußischem Heimat) wurde ebenfalls hier im Falle von Rosenstraße 9 offensichtlich durch Ignoranz bzw. fehlendes Wissen, da keine weitergehende Erforschung des Hauses stattgefunden hat, die Bedeutung des Baues durch die Denkmalbehörden jetzt gänzlich verkannt bzw. nicht wahrgenommen und heruntergespielt. Nur so konnte das Haus, Wirkungsort der Familie Justi, leichtfertig von der Denkmalliste gestrichen werden, um einem Neubau geopfert zu werden. Die Aufnahme einiger der Bauelemente des Hauses in den Neubau bzw. die nach Abtragung wieder aufgebaute Vorderfassade können den Verlust des Hauses im Ganzen nicht wieder gut machen! Der Öffentlichkeit gegenüber sind die Denkmalbehörden eine Antwort schuldig, warum sie erst das Haus auf die Denkmalliste gesetzt und nun gestrichen haben. Eine solche Vorgehensweise stellt Sinn und Zweck des Denkmalschutzes völlig in Frage und macht den Denkmalschutz und die Denkmalbehörden in einer Stadt, die sich nach eigenem Bekenntnis anschickt, Welt-Kulturerbestadt zu werden, unglaubwürdig.

Für den Investor und sein Vorhaben und für die künftig zu erwartenden Besucher des Kongress-Zentrums würde die Erhaltung des authentischen Denkmals Rosenstraße 9 im Ganzen (und nicht nur eine vorgeblendete Fassade) eine weitaus positivere Wirkung als Abbruch bzw. Abtragung erzielen.“

 

Wir schließen uns dieser Stellungnahme von Herrn Fowler an und verweisen darauf, dass eine Abtragung des Hauses Rosenstraße 9, wobei lediglich die Fassade erhalten bleibt (und dies u. U. auch nur teilweise) § 16 des Hessischen Denkmalschutzgesetzgesetzes, Abschnitt B § 16, widerspricht.

 

Halise Adsan

Georg Fülberth

Astrid Kolter

Birgit Schäfer

Dr. Michael Weber

 

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