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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0715/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist es zutreffend, dass sogenannte „Spartaxen" die Oberstadt nicht bedienen dürfen, obwohl auch dort weniger wohlhabende und ältere Menschen leben, die das günstige Verkehrsmittel gerne nutzen würden?

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Sachverhalt

„Spartaxen" sind rechtlich Mietwagen und keine Taxen.

Die Straßenverkehrsordnung und das Personenbeförderungsrecht sehen besondere Rechte und Pflichten nur für Taxen vor. Dazu gehören z.B. die Beförderungspflicht, Taxenstände und die besondere Ausstattung der Fahrzeuge.

Für Mietwagen existieren keine Sonderpflichten, aber auch keine Sonderrechte.

 

In der Satzung über die Zulässigkeit des Fahrverkehrs in der Oberstadt sind in Anlehnung an die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts von der Sperrung nur der Linienverkehr der Stadtwerke, Taxen und Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und bundeseinheitlichem blauen Ausweis ausgenommen.

 

Es ist zutreffend, dass die sogenannten „Spartaxen" die Oberstadt während der Sperrzeiten nicht befahren dürfen.

 

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