Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/0988/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig, das Anhörungsrecht der Marburger Ortsbeiräte (§ 82 HGO) zu beachten.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung:

 

In der Vergangenheit wurde öfters seitens des Magistrates, besonders im Bereich des Bürgermeisters Dr. Kahle, gegen das in § 82 III HGO aufgeführte und zugesicherte Anhörungsrecht der Ortsbeiräte verstoßen. Dieses ist ein nicht mehr hinzunehmender Zustand.

Die Achtung und die Wertschätzung der Arbeit der ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräte gebietet es, zu den in der Hessischen Gemeindeordnung festgelegte Regelung zurück zu kehren.

In den Ortsbeiräten sind ehrenamtlich tätige Marburger Bürger/-innen zum Wohle der Bevölkerung engagiert.

Von der Marburger Verwaltung und insbesondere vom hauptamtlichen Magistrat muss daher erwartet werden, das Anhörungsrecht der Ortsbeiräte zukünftig zu achten.

Die Ortsbeiräte sind rechtzeitig in den Angelegenheiten, die die jeweiligen Stadtteile betreffen, gemäß der Hessischen Gemeindeordnung zu beteiligen.

 

Winfried Kissel                                                        Philipp Stompfe

 

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen