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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/0988/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion betr. Anhörung Ortsbeiräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; 10 - Personal und Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.02.2010
| |||
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Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
26.02.2010
|
Sachverhalt
In
der Vergangenheit wurde öfters seitens des Magistrates, besonders im Bereich
des Bürgermeisters Dr. Kahle, gegen das in § 82 III HGO aufgeführte und
zugesicherte Anhörungsrecht der Ortsbeiräte verstoßen. Dieses ist ein nicht
mehr hinzunehmender Zustand.
Die Achtung und die
Wertschätzung der Arbeit der ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräte gebietet es, zu
den in der Hessischen Gemeindeordnung festgelegte Regelung zurück zu kehren.
In
den Ortsbeiräten sind ehrenamtlich tätige Marburger Bürger/-innen zum Wohle der
Bevölkerung engagiert.
Von
der Marburger Verwaltung und insbesondere vom hauptamtlichen Magistrat muss
daher erwartet werden, das Anhörungsrecht der Ortsbeiräte zukünftig zu achten.
Die
Ortsbeiräte sind rechtzeitig in den Angelegenheiten, die die jeweiligen
Stadtteile betreffen, gemäß der Hessischen Gemeindeordnung zu beteiligen.
Winfried Kissel Philipp
Stompfe
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- eigenes Amt zuständig
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