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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1499/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

·         Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Bebauungsplanentwurfs Wiesentalweg, Stadtteil Schröck, beschlossen.

·         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird arrondiert. Jeweils ein Teilbereich der Flurstücke 65/4 (Flur 9) und 157 (Flur 6) sind nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplangebietes.

 

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Sachverhalt

- 2 -

Begründung:

Der Bebauungsplanbereich befindet sich im südwestlichen Ortsrandbereich von Schröck.

Der Wiesentalweg trennt den Planungsbereich in eine nördliche, an den Ortskern grenzende Wiesenfläche mit vereinzelten Obstgehölzen und einen südlich gelegenen, als Wiesen- und Weidefläche genutzten Bereich, der den Übergang zur freien Landschaft darstellt. Der südliche Planungsbereich wird vom Marienbach und mehreren Gräben durchzogen.

Für den gesamten Planungsbereich existiert derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist die gesamte Fläche, bis auf Randbereiche zur bebauten Ortslage, als „landwirtschaftliche Nutzfläche“ dargestellt. Im Landschaftsplan Ost wird für diesen Bereich als Entwicklungsaussage die Aufrechterhaltung der tradierten Kulturlandschaft durch landwirtschaftliche Nutzung, Erhaltung der schützenswerten Grünbestände (Ortsbildfunktion) sowie Sanierung der Talaue und Renaturierung des Marienbaches aufgeführt.

Entlang des Wiesentalweges wurden in der Vergangenheit vereinzelt Bauvorhaben zugelassen, so dass hier aufgrund der direkten Ortsrandlage und der Nachbarschaft von zwei Wohnbaugebieten der Eindruck eines „Innenbereiches“ entsteht, in dem gemäß § 34 BauGB eine weitere Bebauung nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich, um zum einen die im Flächennutzungs- und Landschaftsplan formulierten Ziele zu sichern, andererseits entsprechend des vorhandenen Charakters eine weitere, lockere Ortsrandbebauung zu ermöglichen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2008 gefasst. Es wurde beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB hat in der Zeit vom 01. bis einschließlich 22. Dezember 2009 stattgefunden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes vorgenommen. So wurde mit Ausnahme der bebauten Grundstücke und der Baulücken am Ortsrand das Baugebiet als „Dorfgebiet“ (MD) festgesetzt, um die unmittelbare Nachbarschaft zu den bestehen landwirtschaftlichen Betrieben und den möglicherweise auftretenden Immissionen zu verdeutlichen. Der zwischenzeitlich erstellte artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass den Festsetzungen des Bebauungsplanes keine nicht ausräumbaren Hindernisse durch den besonderen Artenschutz entgegenstehen. Der Bebauungsplanbereich wurde geringfügig verkleinert, um den Geltungsbereich den vorhandenen Grundstücksgrenzen anzupassen.

Auf den noch nicht bebauten, nördlich des Wiesentalweges gelegenen Grundstücken wurde ein 5 m breiter Pflanzstreifen zum Marienbach hin als private Grünfläche festgesetzt, um eine Abstufung von den Baugrundstücken zum Marienbach zu erreichen.

Bei den Flurstücken 106, 107/1 und 107/2 wurde ein größerer Bereich als private Grünfläche /Hausgarten festgesetzt, um die Größe des verbleibenden Baugrundstückes den benachbarten Grundstücken anzupassen. Auf der südlich an den Wiesentalweg grenzenden Fläche (Flurstück 65/4) wurde parallel zum Fußweg ein 5 m breiter Streifen als private Grünfläche festgesetzt, um die Zugänglichkeit der dahinter liegenden, zu entwickelnden Streuobstwiese vom Wiesentalweg aus langfristig zu sichern.

Weitere Anregungen nach Ausweitung der Bauoptionen bzw. Aufweitung der gestalterischen Festsetzungen wurden nicht berücksichtigt, um dem Ziel des Bebauungsplanes, einen klaren Siedlungsabschluss bei gleichzeitigem maximalen Erhalt und Weiterentwicklung der vorhandenen Grünstrukturen zu entwickeln, gerecht zu werden.

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FBL 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

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