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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1557/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.       Gem. § 114g Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 332140 „Straßenreinigung“ beim Konto 6102000 „Dienstleistungen DBM“ bis zu 532.000 € zugestimmt.

 

2.       Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt gemäß den beschlossenen Budgetierungsrichtlinien durch Einsparungen im Dezernatsbudget I.

 

3.       Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die im Haushalt 2010 im Produkt 332140 „Straßenreinigung“ beim Konto 6102000 „Dienstleistungen DBM“ veranschlagten Mittel reichen nicht aus, um die in diesem Jahr für die Straßenreinigung und den Winterdienst entstandenen Kosten zu decken.

 

Der Fachdienst 33 führt dazu u. a. aus:

 

Durch den sehr harten Winter 2009/2010 musste der DBM überdurchschnittlich häufig ausrücken, um die Straßen und die Gehwege im Zuständigkeitsbereich der Stadt Marburg zu räumen und zu streuen. Die für den Winterdienst eingeplanten Mittel wurden im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltsplanes 2010/2011 bereits auf 1.000.000 € erhöht.

 

Da der DBM die Winterdienstleistungen jeweils erst mit einiger Verzögerung vorlegen kann, hat sich erst nach der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt ein klares Bild über die tatsächlichen Kosten des Winterdienstes ergeben.

 

In dem o. a. Konto stehen insgesamt 2.800.000 € für die Dienstleistungen Straßenreinigung und Winterdienst zur Verfügung. Hiervon sind ca. 1.800.000 € als Pauschalleistungen für die Straßenreinigung fest gebunden.

 

Für den Winterdienst stehen 1.000.000 € zur Verfügung. Der DBM hat uns jedoch bereits heute Winterdienstleistungen i. H. v. ca. 1.275.000 € in Rechnung gestellt.

 

Da die neue Winterdienstsaison bereits im November beginnt, erwarten wir für das Haushaltsjahr 2010 noch Rechnungen für die Fahrzeugumrüstungen i. H. v. ca. 50.000 € und zu erbringende Winterdienstleistungen im November und Dezember 2010 i. H. v. ca. 200.000,-- €. Der Fehlbetrag für den Winterdienst beträgt also insgesamt ca. 525.000 €.

 

Durch einen Sondereinsatz des DBM am 11.06.2010, der in Folge eines starken Sturms notwendig wurde und der der Beseitigung von Astwerk von den Straßen diente, sind weitere Kosten i. H. v. ca. 6.500 € entstanden.

 

Wir bitten darum, den fehlenden Mittelbedarf auf dem Konto 6102000 „Dienstleistungen DBM“, im Produkt 332140 „Straßenreinigung“ durch eine überplanmäßige Ausgabe i. H. v. aufgerundet 532.000 € zu decken.

 

Die Mehrausgaben waren für uns unvorhersehbar und sind aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Pflichten unaufschiebbar.

 

Ein Ausgleich des Fehlbedarfs im Budget des Fachbereiches 3 ist nicht absehbar. Die Deckung erfolgt deshalb über das Dezernatsbudget I, bei dem nach aktuellem Stand genügend Mittel zur Verfügung stehen.

 

Nach § 7 der Haushaltssatzung 2010 ist der Haupt- und Finanzausschuss für die Beschlussfassung zuständig.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

                            Ausdruck vom: 29.09.2010

                            Seite: 2/2

 

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