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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/1560/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten:

 

 

die Genehmigung des Haushalts 2010 und die Begleitverfügung des Regierungspräsidiums vom 14. September 2010 zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat

 

·         die in § 2 der Haushaltssatzung 2010 der Stadt Marburg vorgesehene Kreditaufnahme

·         den in § 3 der Haushaltssatzung 2010 der Stadt Marburg ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

·         die im Wirtschaftsplan 2010 des DBM vorgesehene Kreditaufnahme

 

genehmigt.

 

Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis gegeben.

 

Der Regierungspräsident hat sich dabei zunächst auf die Genehmigung für 2010 beschränkt und in seiner Begleitverfügung als Kernaussage festgestellt:

 

„Der Haushalt 2010 der Universitätsstadt Marburg und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit können als gesichert bewertet werden.“

 

Trotzdem hat er seine Begleitverfügung mit sog. „Nebenbestimmungen“ versehen, die, wenn sie eine Rechtswirkung entfalteten, das Budgetrecht der Stadtverordnetenversammlung drastisch einschränken würden.

 

Der Magistrat hat deshalb die Genehmigung und die „Nebenbestimmungen“ einer kritischen Betrachtung unterzogen und dabei auch mit den Haushaltsgenehmigungen der defizitären Städte Gießen und Wetzlar und des ebenfalls defizitären Landkreises Marburg-Biedenkopf verglichen. Das Ergebnis der Betrachtung ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Über die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2011 will das Regierungspräsidium auf der Grundlage der aktuellen Entwicklung der wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen zum 01.12.2010 entscheiden.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:

·         Genehmigung des Regierungspräsidiums Gießen vom 14. September 2010 mit Begleitverfügung zum Haushalt 2010 der Universitätsstadt Marburg

·         Kritische Betrachtung

·         Haushaltsgenehmigungen Gießen, Wetzlar und Landkreis Marburg-Biedenkopf

 

 

Anmerkungen zur Genehmigung des Regierungspräsidiums vom 14. September 2010 des Haushalts 2010 der Universitätsstadt Marburg

 

 

A. „Nebenbestimmungen“ zur Genehmigung

 

Im § 114j Abs. 2 HGO, auf den sich das Regierungspräsidium in seiner Genehmigung der veranschlagten Kreditermächtigung richtigerweise bezieht, ist folgendes bestimmt:

 

(2) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Gesamtgenehmigung). Die Genehmigung soll nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Die Genehmigung ist in der Regel zu versagen, wenn festgestellt wird, dass die Kreditverpflichtungen nicht mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Einklang stehen.

 

Es geht also im Gesetzestext darum, dass eine Kommune davor bewahrt werden soll, Kreditverpflichtungen einzugehen, die ihre dauernde Leistungsfähigkeit zu gefährden drohen. In diesem Fall kann die Aufsichtsbehörde die Genehmigung versagen oder mit Bedingungen und Auflagen versehen.

 

Genau das ist aber in Marburg nicht der Fall; außer den Darlehen aus dem Konjunkturprogramm, das abgearbeitet werden muss, und den üblichen Investitionsfondsdarlehen ist für 2010 keine Kreditaufnahme am Kapitalmarkt vorgesehen, noch nicht einmal Kassenkredite.

 

Im Kernsatz seiner Begleitverfügung zur Haushaltsgenehmigung stellt das Regierungspräsidium darum – in Fettdruck! - auch folgerichtig fest:

 

„Der Haushalt 2010 der Universitätsstadt Marburg und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit können als gesichert bewertet werden.“

 

Trotzdem hat der Regierungspräsident seine Begleitverfügung mit „Nebenbestimmungen“ versehen und die Genehmigung des Haushalts 2010 „unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung 2010 enthaltenen Nebenbestimmungen“ erteilt.

 

Im oben zitierten Gesetzestext existiert dieser Begriff nicht. Möglicherweise handelt es sich um eine sprachliche Zusammenfassung der gesetzlichen Begriffe „Bedingungen“ und „Auflagen“. Dafür jedoch bietet der Haushalt 2010 wie dargelegt und wie vom Regierungspräsidium selbst konstatiert keinen Boden.

 

Die „Nebenbestimmungen“ im Einzelnen:

 

1.              Freiwillige Leistungen

 

Seit vielen Jahren legt die Stadt dem Regierungspräsidium auf dessen Wunsch mit dem Haushalt auch eine Liste der freiwilligen Leistungen vor. Weil sich aber über den Begriff „freiwillig“ trefflich streiten lässt, ist die Liste jedes Jahr in drei Kategorien aufgeteilt:

 

Kategorie I              rein freiwillige Leistungen

Kategorie II              freiwillig eingegangene Verpflichtungen

Kategorie III               bedingt oder teilweise freiwillige Leistungen, bei denen ein Kernbestand erhalten bleiben muss.

 

Das Regierungspräsidium vergleicht nun die Summe aus allen Kategorien insgesamt – für 2010 liegt sie bei 19.883.775 €; für 2009 lag sie bei 17.773.297 €, mithin eine Differenz von 2.110.478 € - und verlangt, die freiwilligen Leistungen 2010 auf genau den Betrag von 17.773.297 € wie 2009 zu begrenzen.

 

Die Aufsichtsbehörde versucht mit dieser Nebenbestimmung, ganz substanziell in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung und in das Budgetrecht der Stadtverordnetenversammlung einzugreifen, obwohl bei der hohen Rücklage der Stadt Marburg und ausweislich der mittelfristigen Finanzplanung die dauernde Leistungsfähigkeit auch i. S. des § 92 HGO gesichert  ist.

 

Sie lässt zudem folgendes unbeachtet:

 

Bei den Ansätzen in der Kategorie II handelt es sich per definitionem um „freiwillig eingegangene Verpflichtungen“. Die Verpflichtungen hat die Stadt zwar einmal freiwillig übernommen, seitdem beruhen sie aber auf Vereinbarungen oder Verträgen. Diese Kategorie muss bei der Betrachtung demzufolge außer acht bleiben, wenn die Stadt nicht vertragsbrüchig werden soll.

 

Die Ansätze in der Kategorie III „bedingt oder teilweise freiwillige Leistungen, bei denen ein Kernbestand erhalten bleiben muss“ sind grundsätzlich mit dem Gesamtansatz der entsprechenden Haushaltstelle ausgewiesen, ohne Unterscheidung in obligatorische und variable Anteile. Beispiel: Bei der Umlage an den Verwaltungsschulverband ist keine Unterscheidung vorgenommen worden, mit welchem Teilbetrag aus dem Ansatz der Magistrat ausbilden muss und wie viele weitere Ausbildungsplätze er über den Bedarf hinaus noch anbietet. Diese Kategorie bildet deshalb keine geeignete Basis für Kürzungswünsche der Aufsicht.

 

Damit bliebe nur noch die Kategorie I „rein freiwillige Leistungen“ und damit der Kern von Selbstverwaltung und Budgetrecht. Diese Kategorie enthält für 2010 z. B. Steigerungen bzw. erstmalige Veranschlagungen für „Sonstige Sachkosten Ortsbeiräte“, „Internationaler Hilfsfonds“ oder „Förderung des Klimaschutzes“. Insgesamt liegt diese Kategorie 2010 bei 3.486.098 € und damit um 616.133 € höher als in der Liste für 2009. Davon müssten dann die 2.110.478 € eingespart werden, und das in den verbleibenden drei Monaten 2010.

 

Ganz unabhängig von der rechtlichen Problematik verlangt die Aufsichtsbehörde damit etwas Unmögliches.

 

2.               Stellenplan

 

Der Stellenplan 2010/2011 ist von der Verwaltung, vom Personal- und Finanzdezernenten, vom Magistrat, vom Haupt- und Finanzausschuss und von der Stadtverordnetenversammlung mehrfach überdacht und schließlich beschlossen worden, und zwar anhand erkannter und anerkannter Notwendigkeiten.

 

In der Abwicklung 2010 wird jede Stellenbesetzung noch einmal von der Verwaltung, vom Personal- und Finanzdezernenten, vom Magistrat und letztlich vom Haupt- und Finanzausschuss überdacht und beschlossen.

 

Im Übrigen finden die vom Regierungspräsidium angesprochenen Stellenausweitungen bekanntlich im Wesentlichen im Bereich der Kinderbetreuung statt. Das ist aber ein Feld der Politik, das bei der Stadt Marburg im praktischen Handeln und auf der Ebene von Land und Bund jedenfalls in der Rhetorik höchste Priorität genießt.

 

 

 

 

3.               Bericht über die aktuelle Entwicklung

 

Die aktuelle Entwicklung zu beobachten ist normales Tagesgeschäft des Finanzdezernenten. Es spricht deshalb nichts dagegen, dem Regierungspräsidium zu ggb. Zeit über den aktuellen Stand zu berichten.

 

B. Vergleich mit Gießen, Wetzlar und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf

 

Ein Vergleich einiger Eckpunkte zeigt in der Übersicht folgendes Bild:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

+ Überschuss/

Kumuliertes

Invest.-

Kreditmarkt-

Nettokreditaufn.

Kassen-

 

- Defizit

- Defizit

Volumen

Schulden

Kreditmarkt

Kredite

 

ErgebnisH 2010

2010

2010

Anfang 2010

2010

2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Marburg

+ 336.000

0

57.503.000

41.147.000

+ 0

0

 

 

 

 

 

 

 

Gießen

- 38.309.989

-66.644.549

31.490.690

181.137.000

+ 390.000

41.769.084

 

 

 

 

 

 

 

Wetzlar

- 12.045.720

-12.045.310

27.247.740

68.861.000

+ 16.080.000

9.379.650

 

 

 

 

 

 

 

Kreis

- 25.793.959

-107.167.962

19.665.720

51.682.654

+ 797.700

28.783.379

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Übersicht zeigt, dass Marburg sich in einer völlig anderen Situation befindet. Umso mehr verwundert ein Vergleich der beigefügten Haushaltsgenehmigungen. In Stichworten:

 

Marburg

Das Regierungspräsidium hat den Haushalt der Stadt Marburg für 2010 mit folgenden „Nebenbestimmungen „

 

·         Begrenzung der freiwilligen Leistungen

·         Überdenken der Personalstellen

·         Bericht zum Haushaltsvollzug

 

genehmigt.

 

Gießen

Das Regierungspräsidium hat den Haushalt der Stadt Gießen für 2010 mit folgenden „Nebenbestimmungen „

 

·         Begrenzung der Personal- und Versorgungsaufwendungen

·         Begrenzung der freiwilligen Leistungen

·         Bericht zum Haushaltsvollzug

·         Bericht zum Haushaltssicherungskonzept

 

und mit einer Auflage zu den Verpflichtungsermächtigungen genehmigt.

 

 

 

 

 

Wetzlar

Das Regierungspräsidium hat den Haushalt der Stadt Wetzlar für 2010 mit folgenden „Nebenbestimmungen“

 

·         Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts mit Überprüfung der freiwilligen Leistungen und der Investitionsmaßnahmen

·         Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts, insbesondere im Bereich Personal

·         Bericht über den Haushaltsvollzug

·         Bericht über die freiwilligen Leistungen

·         Bericht über die Förderung des Handballbundesligisten „HSG Wetzlar“

 

genehmigt.

 

Landkreis Marburg-Biedenkopf

Das Regierungspräsidium hat verfügt, dass das Haushaltssicherungskonzept „zielgerichtet weiter zu entwickeln“ und darüber zu berichten ist, und legt dem Kreis nahe, den Kreisumlagehebesatz zu erhöhen.

 

Ansonsten stellt die Aufsichtsbehörde (resignierend?) fest:

 

Die bisher genutzten und auch weiterhin anzuwendenden klassischen Instrumente der Haushaltskonsolidierung reichen angesichts der jetzt zu Tage tretenden Dimension der Finanznot bei weitem nicht aus, den eigenen Beitrag des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur Besserung der Haushalts- und Finanzlage sicher zu stellen.

 

Daraufhin verzichtet das Regierungspräsidium sowohl auf Nebenbestimmungen als auch auf Auflagen als auch auf Bedingungen.

 

 

 

 

                            Ausdruck vom: 04.10.2010

                            Seite: 5/5

 

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