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Abfall: Abfallgefäße neu,- um- und abbestellen

Allgemeine Informationen

 © DBM, Sonja Stender

 Personenanzahl und Abfallgefäße

Die Größe und die Anzahl der Abfallgefäße, die für eine Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden, richtet sich nach der Anzahl der dort gemeldeten Personen. Daher sind Eigentümer*innen verpflichtet, Änderungen bei der Personenanzahl direkt dem Fachdienst Finanzservice mit zu teilen. Dieser veranlasst eine Anpassung der Abfallgefäße und versendet einen neuen Gebührenbescheid.

Personenanzahl Abfallgefäße
 1 - 4   120 l
 5 - 7  240 l
8 - 10  120 l + 240 l
11 - 13  2 x 240 l
14 - 16  2 x 240 l + 120 l
17 - 19  3 x 240 l
22 - 22  3 x 240 l + 120 l
23 - 25  4 x 240 l
ab 26  1,1 cbm Container


Die Gefäße werden im Auftrag des Fachdienstes Finanzservice ausgeliefert, ausgetauscht oder eingezogen. Die Anträge zur Behälteranpassung können grundsätzlich nur die Grundstückseigentümer oder die beauftragten Hausverwaltungen stellen.

Für jeden Haushalt die passenden Tonnen

In der Universitätsstadt Marburg gibt es verschiedene Angebote mit denen die Haushalte die Größe und Anzahl Ihrer Gefäße an ihren Bedarf anpassen können. Wer durch gutes Mülltrennen kaum noch Restmüll für die graue Tonne hat, kann den Abfuhrrhythmus seines Gefäßes von 14-täglich auf 4-wöchentlich umstellen. Das senkt die Abfallgebühren. Altpapier- und Biotonnen werden nach Bedarf und ganz kostenlos von der Stadt Marburg zur Verfügung gestellt.

Wichtig für Eigentümer*innen

Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Finanzservice bei:

  • Einzug ins eigene Haus,
  • Auszug aus dem eigenen Haus,
  • Kauf, Verkauf oder Leerstand eines Hauses
  • Änderungen der Personenanzahl in Ihrem Haus
  • Verschwinden eines Abfallgefäßes,
  • Beschädigung eines Gefäßes, sofern dieses nicht mehr verwendbar ist.

Als Grundlage für die Erstellung Ihres Gebührenscheides über die Müllabfuhrgebühren dient folgendes Formular, das Sie bitte ausdrucken und an den Fachdienst Finanzservice - Steuern und Abgaben versenden.

Müllabfuhrgebühren Anmeldungsänderungsmeldung

Erst nach Eingang dieser Meldung können Ihnen die entsprechenden Gefäße geliefert werden.

Bitte beantragen Sie die Abfallgefäße mindestens 14 Tage vor dem Einzug bzw. dem Ersten des Folgemonats, damit wir sie rechtzeitig zur Verfügung stellen können.

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 22 - Steuern und AbgabenStandort anzeigenStadtverwaltung
    Markt 9
    35037 Marburg
    Telefon: 06421 201-1230
    Telefax: 06421 201-1578
    E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.de

    Öffnungszeiten:
    Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
    Do: 15:00 - 18:00 Uhr

    Telefonsprechzeiten:
    Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
    Do: 15:00 - 18:00 Uhr

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22), - auch kurz Steueramt genannt - gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren.

    Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.

Infospaltenblock auf- und zuklappenStandorte

Fachdienst 20.2 - Steuern und AbgabenMarkt 935037 Marburg

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