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Antikorruptionsbeauftragter

Allgemeine Informationen

Korruptionsbekämpfung/-prävention 

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer modernen und dienstleistungsorientierten Verwaltung, aber auch den politisch Verantwortlichen einer Stadt wird in besonderer Weise ein regelkonformes Verhalten erwartet, da es in der täglichen Aufgabenwahrnehmung doch letztlich darum geht, die Rechtmäßigkeit, Unabhängigkeit und Transparenz des staatlichen Handelns sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Universitätsstadt Marburg bewusst dazu entschieden, aktiv und präventiv gegen Korruption vorzugehen. In diesem Kontext hat der Magistrat einen Antikorruptionsbeauftragten bestellt, dessen vornehmliche Aufgabe es ist, in allen Fragen der Korruptionsbekämpfung und –prävention zu beraten und die notwendigen Prozesse innerhalb der Verwaltung zu koordinieren.

Der Antikorruptionsbeauftragte ist in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und direkt dem Oberbürgermeister unterstellt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Antikorruptionsbeauftragten wenden. Im Rahmen der Aufklärungsarbeit geht der Antikorruptionsbeauftragte grundsätzlich allen – also auch anonym vorgebrachten – Hinweisen nach. Die Erfahrungen anderer Kommunen haben jedoch gezeigt, dass Recherchen aufgrund anonymer Hinweise oft ins Stocken geraten, weil wesentliche Gesichtspunkte ohne weitergehende Informationen nicht aufzuklären sind. Vor diesem Hintergrund appellieren wir daran, zumindest dem Antikorruptionsbeauftragten gegenüber die Identität zu offenbaren. Alle Hinweise und Anliegen werden selbstverständlich mit der gebotenen Vertraulichkeit und Diskretion behandelt.

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