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Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Allgemeine Informationen

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

Verfahrensablauf

Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

An wen muss ich mich wenden?

Fundbüro oder Ordnungsbehörde

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-2002
    Telefax: 06421 201-1593
    E-Mail: Homepage: htt­ps://­ge­wer­be.­bu­er­ger­dienste-on­li­ne.­de/web­cli­ent/app/m/6534014/­ge­wer­be­an­zeige

    Öffnungszeiten:
    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag geschlossen
    Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
    Freitag geschlossen

    Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

    Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002:
    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

    Zum Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes gehören umfangreiche Aufgaben, so sind wir u. a. Ansprechpartner/-in bei allen Gewerbeangelegenheiten, z. B. wenn Sie

    • ein Gewerbe an-, ab oder ummelden
    • ein Gaststätte eröffnen
    • eine Spielhalle betreiben,
    • sich für einen Stand auf dem Wochen- oder Flohmarkt bewerben
    • eine (Groß-) Veranstaltung anmelden
    • ein Volksfest oder einen Markt durchführen
    • den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anzeigen

    möchten.

    In unserem breitgefächerten Aufgabenbereich sind wir auch noch zuständig für

    • gefährliche Hunde
    • Schädlingsbefall
    • Feuerwerke
    • Abraum- und Brauchtumsfeuer
    • Straßenreinigung
    • Winterdienst
    • wilde Müllablagerungen.


    Unsere Mitarbeiter/-innen im Innen- und Außendienst werden Sie bei all Ihren kleinen und großen Problemen beraten, unterstützen und evtl. notwendige Beseitigungen veranlassen.
    Hier sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um schneller handeln zu können, da wir nicht immer und überall sein können.

    Haben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden, Lob oder Ideen? Besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.

  • Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1801
    Telefax: 06421 201-1828
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Terminsprechzeiten:
    Montag 8-17 Uhr
    Dienstag 8-13 Uhr
    Donnerstag 13-18 Uhr

    Offene Sprechzeiten:
    Mittwoch 8-13 Uhr
    Freitag 7:30-12 Uhr

    Telefonzeiten:
    Montag bis Freitag 8-12 Uhr
    Mittwoch 14-16 Uhr

    Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

  • Fachdienst 35 - Sicherheit und VerkehrsüberwachungStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1832
    Telefax: 06421 201-1593
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

    Unsere primäre Aufgabe ist die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs.
    Mit unseren Außendienstmitarbeitern/-innen kontrollieren wir die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

    Haben Sie ein "Knöllchen" bekommen, sind Sie "geblitzt" worden, wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt oder sollten Sie allgemeine Fragen zur Straßenverkehrsordnung haben, so können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

    Unsere Mitarbeiter/-innen sind zudem zuständig, wenn Sie

    • eine Demonstration oder Kundgebung durchführen/anmelden
    • mit Plakaten für Ihre Veranstaltung werben
    • Flyer verteilen
    • Werbeauslagen oder einen Informationsstand aufstellen
    • einen Freisitz (Aufbau von Tischen und Stühlen) einrichten
    • Fundtiere melden

    möchten.

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