Corona aktuell: Stand: 11.01.2021
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern am 13. Dezember den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ ausgegeben. Die Landesregierung hat die Corona-Schutzmaßnahmen weiter verstärkt, „um die seit Herbst erheblich angestiegenen Infektionszahlen (...) einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verringern“ und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Demzufolge bleibt die Stadtverwaltung der Universitätsstadt Marburg von Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich 31. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Alle in diesem Zeitraum gebuchten Termine für das Stadtbüro sowie für Einbürgerungen sind daher abgesagt.
Das Stadtbüro ist werktags von 8 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.
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Das Stadtbüro beglaubigt Kopien von Dokumenten, die von einer Behörde ausgestellt sind oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.