Viele Menschen scheuen es, sich mit dem Thema Tod auseinander zu setzen. Niemand rechnet damit, niemand spricht gern darüber. Tritt dann ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ein, wissen viele nicht, wie sie damit umgehen sollen.
In dieser Situation ist es oft nicht leicht, sich um all die Dinge zu kümmern, die nun anstehen. Doch trotz Trauer gibt es innerhalb kurzer Zeit viel zu erledigen. Entscheidungen müssen getroffen und Wünsche des Verstorbenen umgesetzt werden.
Erste Ansprechpartner sind Bestattungsinstitute, aber auch wir als Friedhofsverwaltung sind Ihnen gerne behilflich.
Verhalten im Todesfall
Totenschein:
Nach Eintritt des Todes muss eine Ärztin / ein Arzt einen Totenschein, auch Leichenschauschein oder Totenbescheinigung genannt, ausstellen. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, kümmern sich diese Einrichtungen darum. Bei einem Todesfall zu Hause oder unterwegs ist es erforderlich, eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen.
Sterbeurkunde:
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag ist der Todesfall bei dem Standesamt anzuzeigen, welches die Sterbeurkunde ausstellt. Die erforderlichen Unterlagen (Totenschein, Geburtsurkunde, ggf. Urkunde der Eheschließung, etc.) sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut zu besorgen. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist.
Bestattung:
Die sorgepflichtigen Angehörigen entscheiden über die Bestattungsart sowie die Grabart und auf welchem Friedhof die Bestattung gewünscht ist. Dabei ist der Wille der verstorbenen Person zu berücksichtigen. Ist dieser nicht bekannt, bestimmen die sorgepflichtigen Angehörigen. Diese Entscheidungen werden durch die Angehörigen oder das beauftragte Bestattungsunternehmen an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Beisetzung stattfinden soll, weitergeleitet, um einen Bestattungstermin festzulegen.
Sorgepflichtige Angehörige sind:
Die Ehepartnerin/Der Ehepartner oder die Lebenspartnerin/der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und –kinder.
Auf einen Blick - An wen muss ich mich wenden?
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Organisation und Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt und weitere Behördengänge für Sie erledigen. Sie können die Organisation auch selbst übernehmen.
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
- Für die Bestattung oder den Bestattungstermin an ein Bestattungsunternehmen oder die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Bestattung stattfinden soll
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Kre