Wer Bewachungstätigkeiten ausübt, braucht eine Erlaubnis. Bewachung ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit.
Keine Erlaubnis braucht der Gewerbetreibende, der seinen Betrieb durch eigenes Personal bewachen lässt.
Antragsstellung
Das Antragsformular haben wir am Ende der Seite zum Download und Ausdruck bereitgestellt. Das Formular ist vollständig und gut lesbar auszufüllen sowie zu unterschreiben.
Den ausgefüllten Antrag können Sie selbstverständlich per Post an uns senden - eine persönliche Vorsprache wäre jedoch wünschenswert.
Sie brauchen folgende Unterlagen
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Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0, zu beantragen bei der Meldebehörde des Wohnortes,
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9, zu beantragen beim Ordnungsamt des Wohnortes
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„Bescheinigung in Steuersachen“ des Finanzamtes des Wohnortes.
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Nachweis des zuständigen Amtsgerichtes (Wohnort), dass in der dortigen Schuldnerkartei und im Insolvenzregister keine Eintragungen vorhanden sind,
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Haftpflichtversicherungsnachweis für das Bewachungsgewerbe (§ 6 Bewachungsverordnung),
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Aufstellung der zu erwartenden Kosten der Gewerbeausübung (Miete, Telefon, Auto, Angestellte, etc.) für das erste halbe Jahr,
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Banknachweis über die Verfügbarkeit des ermittelten Betrages der zu erwartenden Kosten.
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Anmeldebestätigung und Einzahlungsbeleg über die Gebühr für den Schulungskurs „Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe“ oder Nachweis der abgelegten Sachkundeprüfung.
- Personalausweis
Für weitere und ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung