Bitte beachten Sie:
1. Ist Ihr Parkausweis schon abgelaufen, müssen Sie z.Zt. noch den neuen Antrag über "Beantragung eines Bewohnerparkausweises" beantragen.
2. Bei Verlust oder Veränderung zum bestehenden Ausweis ist die online-Beantragung leider noch nicht möglich. Bitte kommen Sie dazu persönlich zum Stadtbüro.
3. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Anträge nicht mehr telefonisch entgegennehmen.
Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie müssen im Regelungsbereich mit Hauptwohnung gemeldet sein, Sie sind Fahrzeughalter oder nutzen dauernd ein fremdes Fahrzeug und Sie besitzen keinen privaten Stellplatz oder eine Garage.
Die Neuausstellung und die Verlängerung sind auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Stadtbüro möglich. In diesem Fall sind der Ausweis und der Kfz-Schein vorzulegen. Bei Fremdnutzung (Antragsteller(in) ist nicht Halter(in)) ist die dauernde Nutzung durch eine schriftliche Bestätigung des Halters nachzuweisen.
Der Bewohnerparkausweis kann für 6 oder 12 Monate ausgestellt werden.
Treten im Laufe des Bewilligungszeitraumes Änderungen ein (z.B. ein Fahrzeugwechsel), ist der neue Kfz-Schein vorzulegen und der bisherige Parkausweis zurückzugeben. Der Parkausweis ist ebenfalls zurückzugeben, wenn Sie wegziehen, umziehen oder die Wohnung nicht mehr Hauptwohnung ist. Wurde der bisherige Ausweis verloren oder zerstört, ist dies durch schriftliche Erklärung glaubhaft zu machen.