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Brauchtumsfeuer

Allgemeine Informationen

Oster-, Mai-, Martins- oder Sonnenwendfeuer aber auch Weihnachtsbaumverbrennung sind Brauchtumsfeuer und nicht nur in Hessen seit Jahrzehnten als fester Bestandteil in der örtlichen Gemeinschaft verankert. Sie finden meist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt.

Um unnötige Feuerwehreinsätze (z. B. durch einen besorgten Bürger, der aufgrund eines Feuerscheins oder einer Rauchentwickluung die Feuerwehr alarmiert) zu vermeiden, sollten Brauchtumsfeuer mindestens 14 Tage vorher beim Fachdienst Ordnung, Gefahrenabwehr und Gewerbe, Frauenbergstraße 35, 35039 Marburg, angezeigt werden.

Die Ordnungsbehörde informiert hierüber die zuständigen Zentralen Leitstellen sowie die Polizei.

Ist die Abgabe von Getränken und/oder Speisen während der Veranstaltung vorgesehen, ist dies mit einem gesonderten Vordruck (Anzeige einer Veranstaltung) beim Gewerbeamt der Stadt Marburg anzuzeigen.

Die Anzeige zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers, ein entsprechendes Merkblatt sowie die Anzeige einer Veranstaltung gemäß § 6 HGastG und ein entsprechendes Merkblatt dazu haben wir auf dieser Seite zum Download und Ausdruck bereitgestellt.

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