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Eichenprozessionsspinner - was tun?

Allgemeine Informationen

© DBM, Jonas Thissen

Die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners (EPS) ist eine der unangenehmen noch relativ neuen Entwicklungen, die durch den Klimawandel begünstigt werden. Wissenschaftliche Erkenntnisse sagen voraus, dass ein Ansteigen der Befallszahlen nicht zu verhindern sein wird. Dieser Trend macht auch eine vollständige Bekämpfung der Tiere bzw. eine Absperrung aller betroffenen Bäume unmöglich. Damit gehört der EPS-Befall zu den naturgegebenen Gefahren, mit denen der Mensch in angemessener Eigenverantwortung lernen muss, umzugehen. Hilfreich ist aber die Meldung des Befalls eines städtischen Baums beim zuständigen Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe.

Im Folgenden finden Sie Informationen über diese Tiere und den richtigen im Umgang mit Ihnen - zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen.

 

Den Eichenprozessionsspinner erkennen

Wo und wann kommt der Eichenprozessionsspinner vor?

  • Befallen werden fast alle Eichen-Arten, zumeist freistehende, ältere Bäume.
  • Die Gespinstnester sind mit Raupen gefüllt und finden sich nur im Kroneninneren, an stärkeren Astgabeln oder am Fuß des Stamms zwischen den Wurzelanläufen.
  • Die Raupen erscheinen ab Anfang Mai. Sie sind nachtaktiv und bleiben tagsüber in der Regel in den Nestern.

Seine Merkmale

  • grau gefärbt mit dunklem Streifen auf dem Rücken
  • auffällige, rot-braune, behaarte Flecken auf dem 1. bis 8. Hinterleibsring
  • helle, lange Behaarung

 Achtung! Hier handelt es sich meist NICHT um Eichenprozessionsspinner:

© DBM, Jonas Thissen

  • Nester an den Astspitzen sind von verschiedenen Obstbaumgespinstmotten!

  • Raupen, die tagsüber außerhalb eines Nestes gesichtet werden, sind meist KEINE Eichenprozessionsspinner!

 

 

Warum ist ihm mit Vorsicht zu begegnen?

Die Brennhaare der Raupen können eine akute, gesundheitliche Gefährdung für den Menschen darstellen. Sie können sich nach jeder Häutung leicht aus den Gespinsten lösen und im Unterholz sowie im Bodenbewuchs verteilen. Gelangen die Brennhaare auf die Haut, oder werden sie gar eingeatmet, können verschiedene Symptome auftreten.

Als Hautreaktionen treten lokale Hautausschläge in Verbindung mit punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen auf.

Bei Einatmen der Haare kommt es zu Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut denen Bronchitis, schmerzhafter Husten und Asthmabeschwerden folgen können.

Weitere Begleiterscheinungen in Einzelfällen können Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung sind. Bei Überempfindlichkeit sind auch allergische Schockreaktionen nicht auszuschließen.

 

Wie schütze ich mich?

Der Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe rät zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen bei einem festgestellten Befall:

  • grundsätzlich die Befallsstelle meiden,
  • Raupen und Gespinste nicht berühren,
  • sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren,
  • empfindliche Hautbereiche, zum Beispiel Nacken, Hals und Unterarme schützen,
  • auf Baumpflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind,
  • bei Auftreten von allergischen Symptomen direkt in ärztliche Behandlung begeben.

 

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Vorrangig wird eine Bekämpfung aus gesundheitlichen Gründen dort durchgeführt, wo Menschen, insbesondere Kinder, durch die Brennhaare gefährdet sein können und eine Absperrung des befallenen Geländes nicht möglich oder sinnvoll ist. Auf öffentlichen Flächen ist die Kommune für die Abwehr einer solchen Gesundheitsgefahr zuständig.

Hinweis für Eigentümer*innen befallener Bäume

Auf Privatgrundstücken liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Eigentümer*innen.
Privatpersonen sollten nicht zum Mittel der Selbsthilfe greifen!

Überlassen Sie das Absaugen der Nester aufgrund der gesundheitlichen Risiken unbedingt anerkannten Fachbetrieben!

 

Haben Sie einen befallenen Baum im öffentlichen Raum entdeckt?
Bitte melden!

Sollten Sie einen Befall an einem städtischen Baum im Marburger Stadtgebiet entdeckt haben, melden Sie dieses bitte den Mitarbeitenden des Fachdienstes Stadtgrün und Friedhöfe, entweder unter den Telefonnummern (06421) 201-1759 und 0151/11174567 oder per E-Mail an gruenflaechen@marburg-stadt.de.

Der Fachdienst wird dann die Beseitigung der Nester bzw. die Absperrung es betroffenen Geländes einleiten. Außerhalb des Stadtgebietes sollte die jeweils zuständige Kommune oder das Landratsamt verständigt werden.

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  • Fachdienst 67 - Stadtgrün und FriedhöfeStandort anzeigenStadtverwaltung
    Ockershäuser Allee 15
    35037 Marburg (neben Hauptfriedhof)
    Telefon: 06421 201-1407
    Telefax: 06421 201-1598
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Sie erreichen uns Mo - Fr von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Do von 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung.

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Der Fachdienst in dem das frühere Garten- und Friedhofsamt eingegliedert wurde, besteht aus den Bereichen Friedhofsverwaltung und Stadtgrün.

    67.1 Friedhofsverwaltung
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