Das Elterngeld ist ein zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen der Bundesregierung. Ein abgestimmter Dreiklang aus unterstützender Infrastruktur, einer familienbewussten Arbeitswelt und gezielter finanzieller Förderung, die den unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenslagen von Familien folgt, verbessert die Chancen für Familien. In diesem Dreiklang zielt das Elterngeld darauf ab, Menschen in ihrem Wunsch nach einem Leben mit Kindern zu unterstützen und Eltern und Kinder besser und dauerhaft finanziell abzusichern. Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Diese Varianten können in unterschiedlicher Art und Weise miteinander kombiniert werden.
Elterngeld – Basiselterngeld
Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld (Basiselterngeld) erhalten. Sie können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Wenn zwei Elternteile die Betreuung und Erziehung des Kindes übernehmen, kann ein Elternteil allein maximal zwölf Monate das Elterngeld (Basiselterngeld) in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate sind dem Partner vorbehalten (Partnermonate).
Alleinerziehende können, sofern sie eine Minderung ihres Erwerbseinkommens geltend machen können und die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag nach § 24b EStG erfüllen, 14 Monate (Basis-)Elterngeld in Anspruch nehmen.
Eltern von besonders frühgeborenen Kindern erhalten für Geburten ab dem 01. September 2021 zusätzliche Monate Elterngeld: Ist das Kind mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin der Entbindung geboren, besteht ein Anspruch auf einen zusätzlichen Basiselterngeldmonat. Wird das Kind mindestens acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, ersetzt den wegfallenden Teil des Einkommens, höchstens jedoch bis zur Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes, das ohne Teilzeiteinkommen zustünde und wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein (Basis-)Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit verlängert sich der Bezugszeitraum über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Der Bezug von ElterngeldPlus ist auch ohne gleichzeitige Teilzeittätigkeit möglich.
Eltern, die sich gemeinsam um ihr Kind kümmern, können zusätzlich 4 sog. Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen. Hierfür müssen die Voraussetzungen zum Bezug von Elterngeld erfüllt sein und beide Elternteile müssen an 4 aufeinander - folgenden Monaten zeitgleich zwischen 25 – 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Für Geburten ab dem 01.09.2021 wird der Partnerschaftsbonus flexibler. Er kann dann mit 24 - 32 Wochenstunden bezogen werden. Und er kann zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden.