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Erläuterungen zur Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie

Allgemeine Informationen

Unter dem Begriff „Verkehrswert“ ist der Marktwert der Immobilie zu verstehen. Das ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse erzielbar wäre.
Ob Sie nun eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, ob es um eine Erbregelung geht oder um steuerliche Fragen - immer ist der Verkehrswert die im Geschäftsverkehr benötigte Größe.
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen (z. B. auch von Dienstbarkeiten, Erbbaurechten etc.) sind in den Landkreisen und größeren Städten selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Der jeweilige Gutachterausschuss arbeitet als Gremium. Mindestens drei Gutachter*innen wirken bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens mit. Im beschreibenden Teil des Gutachtens werden die wertrelevanten Merkmale der Immobilie erfasst. Im Anschluss daran werden die Rechenansätze der Wertermittlungsverfahren erläutert und nachvollziehbar dargestellt. Aus den Verfahrensergebnissen wird dann der Verkehrswert abgeleitet. Ebenfalls werden die vom Normalzustand abweichenden Merkmale - wie beispielsweise Baumängel, Bauschäden, unterlassene Instandhaltung, notwendige Instandsetzung oder Modernisierung - dabei berücksichtigt und zwar in dem Umfang, wie sie den Verkehrswert schätzungsweise beeinflussen.
Das Gutachten ist in der Regel noch ergänzt um einige Anlagen (z. B. Karten, Pläne, Fotos, ggf. auch Angaben oder Berechnungen von Rauminhalten und Wohn-/Nutzflächen).
Jede*r Eigentümer*in kann ein Gutachten über den Verkehrswert seiner*ihrer Immobilie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. Auch Kaufinteressierte können sich ein Gutachten erstellen lassen. Dazu benötigen Sie jedoch die schriftliche Zustimmung/eine Vollmacht des*r Eigentümer*in, welche*r stets eine Ausfertigung des Gutachtens erhält.
 

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
für Immobilienwerte für den Bereich der Universitätsstadt Marburg

Was sollte ich noch wissen?

Eine Berechnung des mittleren Wertes von Standardimmobilien wie Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften – fiktives Baujahr ab 1950 - und gebrauchten Eigentumswohnungen können Sie über den Immobilienpreiskalkulator (IPK) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) vornehmen.

Immobilien-Preis-Kalkulator Hessen (IPK) | Bodenmanagement Geoinformation

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 60.7 - Geschäftsstelle GutachterausschussStandort anzeigenStadtverwaltung
    Barfüßerstraße 11
    35037 Marburg
    Telefon: 06421 201-1607
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr und
    Donnerstag von 15 bis 18 Uhr (telefonisch),
    persönlich nach Vereinbarung

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Der Gutachterausschuss ist ein Gremium aus ehrenamtlichen Sachverständigen. Er ist eine Einrichtung des Landes Hessen, seine Geschäftsstelle ist beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg angesiedelt. Weitere Informationen finden Sie über die Suchfunktion unter „Gutachterausschuss“.

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