Corona aktuell: Stand: 11.01.2021
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern am 13. Dezember den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ ausgegeben. Die Landesregierung hat die Corona-Schutzmaßnahmen weiter verstärkt, „um die seit Herbst erheblich angestiegenen Infektionszahlen (...) einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verringern“ und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Demzufolge bleibt die Stadtverwaltung der Universitätsstadt Marburg von Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich 31. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Alle in diesem Zeitraum gebuchten Termine für das Stadtbüro sowie für Einbürgerungen sind daher abgesagt.
Das Stadtbüro ist werktags von 8 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.
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Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.