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Förderprogramm Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder

Allgemeine Informationen

Das seit Juni 2020 bestehende Förderprogramm für Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder wurde überarbeitet. Für Fahrräder, die ab dem 01.08.2022 gekauft werden, gilt die neue Richtlinie.

Der Ende Juni beschlossene Klima-Aktionsplan 2030 bestätigt das Meinungsbild in Marburg: Der Verkehr macht mit circa einem Fünftel, beziehungsweise 150.000 t, einen großen Anteil der CO2-Emissionen in Marburg aus. Deswegen will die Stadtverwaltung mithilfe eines Sofortprogramms Mobilität im Rahmen des Klima-Aktionsplans 2030 jede*n Einzelne*n unterstützen, der oder die einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Mit den praktischen und nahezu emissionsfreien Alternativen zum PKW kann jede*r im Alltag für das Klima in die Pedale treten! Deshalb fördert die Stadt Marburg den Erwerb von neuen Elektro-Fahrrädern und Elektro-Lastenrädern. Außerdem gibt es für die Lastenräder eine Staffelprämie für Vielfahrer*innen.

Folgende Zuschusshöhen gelten für Fahrräder und Anhänger, die ab dem 01.08.2022 gekauft werden:

Kaufprämie Elektro-Fahrrad:

100 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 100 Klimaboni

Kaufprämie Elektro-Lastenrad:

1.000 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 115 Klimaboni

Kaufprämie (Elektro-)Lasten-/Kinderanhänger:

100 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 115 Klimaboni

Zusatzprämie für Elektro-Lastenräder:

500 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 26 Klimaboni, ab 2.000 km innerhalb des ersten Jahres nach dem Erwerb

Verfahrensablauf

Antragstellung

Der Antrag für die Kaufprämie muss spätestens sechs Monate nach Erwerb vorgelegt werden. Der Antrag auf die mögliche Zusatzprämie ist nach Erreichen der Kilometerleistung – spätestens nach 12 Monaten - vorzulegen. Die Anträge sind vornehmlich online einzureichen. Der Link ist unter www.marburg.de/fahrradfoerderung zu finden.

 

 

 

Per Post schicken Sie Ihren Antrag bitte an:

Fachdienst Klimaschutz
Software-Center 5a
35037 Marburg

Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses

Nach erfolgreicher Prüfung erhält der*die Antragsteller*in einen personalisierten Bescheid.

Daraufhin kann der Zuschuss gegen Vorlage des Bescheides (Personalausweis zum Nachweis mitbringen) abgeholt werden bei:

Stadtmarketing Marburg e.V.
Software-Center 5b, 35037 Marburg
E-Mail: stadtmarketing@marburg.de
Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Montag nachmittag: nach vorheriger telefonischer Anmeldung)

Voraussetzungen

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb eines Elektro-Fahrrades oder Elektro-Lastenrades oder ein Fahrradanhänger aus dem regionalen Fachhandel (aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf) mit einem eigenen lokal ansässigen Reparaturbetrieb im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

Die Förderung ist auf bis zu zwei Anträge im Jahr je Haushalt für Elektro-Fahrräder beschränkt. Elektro-Lastenräder sind auf einen Antrag alle vier Jahre je Haushalt beschränkt. Kinderanhänger werden einmal pro Haushalt gefördert.

Die Förderung bezieht sich auf den Erwerb eines:

  • Zulassungsfreien Elektro-Fahrrades / Elektro-Lastenrades (bis 25 km/h)
  • Zulassungspflichtigen Elektro-Fahrrades / Elektro-Lastenrades (bis 45 km/h)
  • Weitere Bedingungen für die technische Ausstattung:
    • zusätzlicher Tretantrieb
    • Motorleistung bis maximal 500 Watt
    • Akkutechnik: Lithium-Ionen-Akku
  • Fahrradanhänger

Was wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen ist der Erwerb von den oben aufgeführten Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder unter folgenden Bedingungen:

  • Erwerb bei Händlern ohne eigenen regional ansässigen Reparaturbetrieb (regional bedeutet: Stadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf)
  • Erwerb vom Handel außerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf
  • Erwerb eines gebrauchten Elektro-Fahrrades / Elektro-Lastenrades / ANhängers
  • Fahrräder ohne Tretantrieb (wie Elektro-Roller oder Elektro-Scooter)
  • Fahrräder ohne direkte Verbindung der Pedale zum Hinterrad
  • Elektro-Fahrräder mit einer Motorleistung von über 500 Watt. (Teilweise fallen diese Räder unter die Förderung Elektroroller und Elektromotorräder der Stadtwerke Marburg)
  • Elektro-Fahrräder / Elektro-Lastenräder, die im Rahmen von Leasing-Verträgen beschafft wurden (beispielsweise Job-Rad)
  • Elektro-Fahrräder / Elektro-Lastenräder, die gewerblich genutzt werden (hierfür gibt es teilwiese Förderungen vom Bund oder Land)

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle in Marburg mit dem Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner*innen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beim Onlineantrag „Marburger Förderprogramm Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder“ sind folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Personalausweis - Vorderseite
  • Personalausweis - Rückseite
  • Rechnung für das Elektro-Fahrrad oder Elektro-Lastenrad
  • Zahlungsbestätigung
  • bei der Beantragung der Zusatzprämie: Nachweis über den Kilometerstand (Inspektions- oder Motorsteuerprotokoll)
Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag für die Kaufprämie muss spätestens zwei Monate nach Erwerb vorgelegt werden. Der Antrag auf die mögliche Zusatzprämie ist nach Erreichen der Kilometerleistung – spätestens nach 12 Monaten - vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist der Stadtverordnetenbeschluss VO/7430/2020 in Verbindung mit dem Magistratsbeschluss vom 24.08.2020 zur Richtlinie Marburger Förderprogramm Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder.

Anträge / Formulare

Der Antrag kann über folgenden Internetlink eingereicht werden:

Die Stadt unterstützt beim Umstieg aufs (Elektro-)Rad | Stadt Marburg

Unterstützende Institutionen

Stadtmarketing Marburg e.V.
Software-Center 5b
35037 Marburg

(für die Abholung der Gutscheine)

Bemerkungen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Grundprämie oder Zusatzprämie.

Werden mehr Förderanträge eingereicht, als bewilligt werden können, entscheidet der Eingangszeitpunkt des vollständigen Antrags mit Unterlagen.

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