Bitte beachten Sie: Im Sommer 2022 wird diese Richtlinie angepasst. Dies betrifft die Förderhöhen und Fristen.
Der Ende Juni beschlossene Klima-Aktionsplan 2030 bestätigt das Meinungsbild in Marburg: Der Verkehr macht mit circa einem Fünftel, beziehungsweise 150.000 t, einen großen Anteil der CO2-Emissionen in Marburg aus. Deswegen will die Stadtverwaltung mithilfe eines Sofortprogramms Mobilität im Rahmen des Klima-Aktionsplans 2030 jede*n Einzelne*n unterstützen, der oder die einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Mit den praktischen und nahezu emissionsfreien Alternativen zum PKW kann jede*r im Alltag für das Klima in die Pedale treten! Deshalb fördert die Stadt Marburg den Erwerb von neuen Elektro-Fahrrädern und Elektro-Lastenrädern, die ab dem 27.06.2020 gekauft worden sind. Außerdem gibt es eine Staffelprämie für Vielfahrer*innen.
Übersicht zu den Zuschussbeträgen: Grundförderung plus mögliche Zusatzprämie. Die Höhe der Zuschüsse sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Einen weiteren Zuschuss gewähren auch die Stadtwerke Marburg für ihre Kund*innen.
Zuschüsse der Stadt Marburg | Elektro-Fahrrad | Elektro-Lastenrad |
Grundförderung nach dem Kauf |
100 € Nachweis: |
150 € Nachweis: |
Mögliche Zusatzprämie in Abhängigkeit der nachweisbaren Fahrleistung innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb Nachweis über die belegbare Laufleistung (Inspektionsprotokoll, Motorsteuerungsprotokoll). Die Tachoanzeige gilt nicht als Nachweis. |
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Bei einer Fahrleistung über 3.000 km innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erwerb |
200 € von der Stadt Marburg (Marburg Gutschein) |
300 € von der Stadt Marburg (Marburg Gutschein) |
Bei einer Fahrleistung über 6.000 km innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erwerb |
weitere 200 €
wenn innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb weitere 3.000 km Fahrleistung nachgewiesen werden. |
weitere 300 €
wenn innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb weitere 3.000 km Fahrleistung nachgewiesen werden. |