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Geburten, Geburtsanmeldung

Allgemeine Informationen

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes. Das Standesamt Marburg beurkundet die Geburt Ihres Kindes immer dann, wenn das Kind in Marburg geboren ist.

Geburt in der Uniklinik Marburg

Die Klinik ist verpflichtet uns die Geburt innerhalb 1 Woche schriftlich anzuzeigen. Bitte sehen Sie deshalb von Nachfragen in dieser Zeit im Standesamt ab.

Achten Sie darauf, dass Sie in der Klinik unbedingt den Namenzettel ausfüllen, geben Sie unbedingt Ihre E-Mailadresse darauf an und geben ihn wieder in der Klinik ab. Der Namenzettel wird dann mit der Anzeige vom Klinikum zum Standesamt gebracht.

Fragen Sie ggf. nach dem Namenzettel oder nutzen Sie den Download . Der Namenszettel muss aber im Original bei uns vorgelegt werden.

Sollten Sie die Klinik schon wieder verlassen haben drucken Sie sich den Zettel aus und schicken ihn uns per Post zu.

Wir setzen uns dann unaufgefordert per Mail mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen in Ihrem konkreten Fall brauchen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nach der Anzeige benötigen wir für die Beurkundung von den Eltern folgende Unterlagen:

Verheiratete Eltern
 
  • Auszug aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Geburtsurkunden (wenn Sie nicht in Marburg geheiratet haben)
  • Bei Heirat im Ausland : Original Heiratsurkunde und Geburtsurkunden mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers, ggf. Apostille/Legalisation
  • Personalausweis oder Reisepass
 
Nicht verheiratete Eltern
 
  • Geburtsurkunden (wenn Sie nicht in Marburg geboren sind)
  • bei Geburt im Ausland: Original Geburtsurkunden mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers, ggf. Apostille/Legalisation
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geschiedenen oder Verwitweten: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (Pflicht bei Namensänderungen) oder Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil / Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung
 

Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen, empfehlen wir Ihnen eine (telefonische) Beratung durch das Standesamt. Nutzen Sie dafür die Zeit Ihres Klinikaufenthaltes.

Welche Gebühren fallen an?

Auf dem Namenszettel können Sie angeben, ob die Urkunden zugeschickt werden sollen oder Sie die Urkunden abholen möchten.

Bei Zusendung der Urkunden beträgt die Gebühr für die Urkunde 12 Euro plus 4 Euro Gebühren für das Einschreiben.

Bei Abholung der Geburtsurkunden bringen Sie bitte Ausweis oder Pass mit. Die Gebühr von 12 Euro ist bei Abholung zu zahlen (jedes weitere Original kostet 6 Euro).

Mit der Urkunde erhalten Sie einmalig 3 kostenlose Bescheinigungen über die Geburt (für Elterngeld, Mutterschaftshilfe und Kindergeld).

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Was sollte ich noch wissen?

Vornamensgebung: Bei Geburt in einer Klinik erhalten Sie dort einen Namenszettel, auf dem Sie den oder die Vornamen für das Kind eintragen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Familienname des Kindes (Geburtsname) Führen die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen, erhält das Kind diesen als Geburtsname, ansonsten müssen sie sich für den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter entscheiden.

Sind die Eltern nicht verheiratet, haben aber bei der Geburt beide das Sorgerecht, müssen sie zwischen dem Familiennamen des Vaters und der Mutter wählen. Diese Regelung gilt auch für weitere gemeinsame Kinder.

Sind beide Eltern oder ein Elternteil nicht deutsch, kommt für die Namensführung des Kindes und die Feststellung seiner Abstammung eventuell ausländisches Recht in Betracht. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Termin.

Bemerkungen

Zum Schluss noch ein guter Tipp: Ein großer Teil der Formalitäten kann schon vor der Geburt des Kindes erledigt werden. Ist das Kind erst da, gibt es meist schönere und wichtigere Beschäftigungen. Wenn Sie als Eltern nicht verheiratet sind, können Sie Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung, die notwendige Zustimmung der Mutter und, wenn Sie dies wünschen, auch die Erklärung zur gemeinsamen Sorge bereits abgeben. Zuständig ist das Jugendamt des Wohnortes oder ein Notar. Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können auch im Standesamt beurkundet werden.

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 34/36 - StandesamtStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1251
    Telefax: 06421 201-1597
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Für notwendige persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail. Eine „offene Sprechstunde“ bieten wir bis auf Weiteres nicht an. Wir bitten um ihr Verständnis.

    T͟e͟l͟e͟f͟o͟n͟z͟e͟i͟t͟e͟n͟:
    Montag: 8 – 11 & 14 – 16 Uhr
    Dienstag: 8 – 11 Uhr
    Mittwoch: 8 – 11 Uhr
    Donnerstag: 8 – 10 & 16 – 17 Uhr
    Freitag: 8 – 11 Uhr

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

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