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Hessischer Verdienstorden / Hessischer Verdienstorden am Bande

Allgemeine Informationen

Der Hessische Verdienstorden wird zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung vom Hessischen Ministerpräsidenten an Frauen und Männer ohne Ansehen des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit in 2 Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande, verliehen.

Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaber und der jährlichen Verleihungen begrenzt.
Der Hessische Verdienstorden wurde am 01.12.1989 vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. Walter Wallmann am Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen gestiftet.

Der Hessische Verdienstorden am Bande wurde 1998 durch den damaligen Ministerpräsidenten Hans Eichel ergänzend gestiftet.
 

An wen muss ich mich wenden?

Eine Anregung kann formlos an die Hessische Staatskanzlei erfolgen.

Anschließend leitet die Hessische Staatskanzlei den Vorschlag zur Stellungnahme an den zuständigen Landrat oder die zuständige Landrätin oder den zuständigen Oberbürgermeister bzw. die zuständige Oberbürgermeisterin zur Stellungnahme weiter.

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung des Ordens.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundsätzlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine andere Mitbürgerin oder einen anderen Mitbürger für die Verleihung des Hessischen Verdienstordens vorschlagen, unabhängig davon, ob die betreffenden Personen ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vorname und Familienname,
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum,
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um das Land Hessen und das Allgemeinwohl,
  • gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anregung ist jederzeit möglich. Aufgrund der Vielzahl der erforderlichen Stellungnahmen nimmt ein Ordensverfahren regelmäßig mehrere Monate in Anspruch.

Rechtsgrundlage

Erlass über die Stiftung des Hessischen Verdienstordens vom 01.12.1989 in der Fassung vom 05.09.2008

Rechtsbehelf

Es handelt sich beim Hessischen Verdienstorden (am Bande) um eine Auszeichnung, die verliehen werden kann (nicht: muss). Es besteht, wie bei allen Auszeichnungen kein „Rechtsanspruch“ darauf.

Was sollte ich noch wissen?

Es sind keine „Selbstanregungen“ möglich; wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen.

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