Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Siehe auch
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 15:00 - 18:00 Uhr
Telefonsprechzeiten:
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 15:00 - 18:00 Uhr
Der Finanzservice, Steuern und Abgaben, - auch kurz Steueramt genannt - kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren.
Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.