Corona aktuell: Stand: 11.01.2021
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern am 13. Dezember den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ ausgegeben. Die Landesregierung hat die Corona-Schutzmaßnahmen weiter verstärkt, „um die seit Herbst erheblich angestiegenen Infektionszahlen (...) einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verringern“ und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Demzufolge bleibt die Stadtverwaltung der Universitätsstadt Marburg von Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis voraussichtlich 31. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Alle in diesem Zeitraum gebuchten Termine für das Stadtbüro sowie für Einbürgerungen sind daher abgesagt.
Das Stadtbüro ist werktags von 8 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.
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Ein Kinderreisepass kann jederzeit ausgestellt werden, das Kind muss kein Mindestalter haben. Kinderreisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um weitere 12 Monate, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Vor Antritt einer Reise sollten sich Eltern vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, den Kinderreisepass akzeptiert. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.