Kinderreisepässe durften aufgrund einer Gesetzesänderung nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Grundsätzlich benötigen Kinder bei Reisen ins Ausland immer ein eigenes Dokument. Ab 2024 kann das nur noch ein Personalausweis oder Reisepass sein.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob ihr Reiseziel einen Reisepass verlangt oder ein Personalausweis für Ihr Kind ausreicht. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.