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Kinderreisepass Ausstellung

Allgemeine Informationen

Ein Kinderreisepass kann jederzeit ausgestellt werden, das Kind muss kein Mindestalter haben. Kinderreisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um weitere 12 Monate, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Vor Antritt einer Reise sollten sich Eltern vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, den Kinderreisepass akzeptiert. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.

Voraussetzungen

Der Kinderreisepass wird bei Vorsprache der Eltern ausgestellt. Kann nur ein Elternteil persönlich erscheinen, ist durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil eine Einverständniserklärung auszufüllen. Eine Einverständniserklärung stellen wir Ihnen weiter unten zum Download bereit.

Ab dem 10.Lebensjahr ist persönliche Vorsprache des Kindes aufgrund der zu leistenden Unterschrift zwingend erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • das Familienstammbuch bzw. eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
  • falls vorhanden ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderreisepass
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
  • Einverständniserklärung der Eltern sowie
  • Personalausweis oder Pass der Eltern

Anforderungen an das Lichtbild

  • aktuelle Aufnahme
  • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
  • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
  • es dürfen keine weiteren Personen oder Gegenstände auf dem Bild abgebildet sein

Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter www.bundesdruckerei.de zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

13,00

Euro

Neuausstellung

6,00

Euro

Änderung/ Verlängerung

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Bearbeitungsdauer

Der Kinderreisepass wird direkt ausgestellt. Die Ausstellung ist nur im Stadtbüro möglich, nicht jedoch in den Verwaltungsaußenstellen.

Was sollte ich noch wissen?
  •  Vor dem 01.11.2007 ausgestellte Kinderreisepässe wurden mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sowie einer Verlängerungsmöglichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt. Diese Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 01.11.2007 bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.
  • Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden.
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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigenFrauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1801
    Telefax: 06421 201-1828
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Terminsprechzeiten:
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    Offene Sprechzeiten:
    Montag 14-17 Uhr, Mittwoch 8-13 Uhr, Freitag 7:30-12 Uhr

    Telefonzeiten:
    Montag bis Freitag 8-12 Uhr, Mittwoch 14-16 Uhr

    Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zu Ihrer Vorsprache im Stadtbüro!

    Alle Dienstleistungen können barrierefrei in den Büros im Erdgeschoss angeboten werden.

    Parkmöglichkeiten:
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Stadtbüro:

    Bus: 1, 2, 4, 6, 13

    Parken:
    Parkplatz: direkt beim Gebäude vorhanden
    Anzahl: 26 Gebühren: nein

    Behindertenparkplatz: direkt beim Gebäude vorhanden
    Anzahl: 2 Gebühren: nein

    Alle Dienstleistungen können barrierefrei in den Büros im EG angeboten werden.

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