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Nachbarschaftsbeschwerden

Allgemeine Informationen

Ein friedliches Verhältnis zwischen Nachbarn ist ein hohes Gut, das es zu pflegen und zu bewahren gilt. Im täglichen Zusammenleben kann es dennoch zu Belästigungen und Beeinträchtigungen durch Lärm- oder Geruchsimmissionen kommen.

Sprechen Sie bei Beschwerden zunächst mit den Personen, die die Immissionen verursachen. Erreichen Sie durch Gespräche keine Lösung und fühlen Sie sich weiter unzumutbar belästigt, können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden.

Verfahrensablauf

Bei Beschwerden wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in akuten Fällen an die zuständige Polizeibehörde. Wenn nötig prüfen die Behörden vor Ort, ob Lärm, Luftverunreinigungen oder Gerüche die Nachbarschaft erheblich belästigen und veranlassen die erforderlichen Maßnahmen (z.B. das Ausschalten einer Musikanlage). Unnötige und unzumutbare Belästigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

An wen muss ich mich wenden?
  • die örtlichen Ordnungsbehörden (z.B. das Ordnungsamt)
  • jede Polizeibehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Grundsätzlich muss sich jeder so verhalten, dass seine Mitmenschen nicht mehr als nötig durch Lärm beeinträchtigt werden.

Nachtruhe ist zivilrechtlich in der Zeit von 22 bis 7 Uhr.

Sonn- und Feiertage sind Ruhetage. Der Samstag ist ein Werktag!

Für Gewerbetreibende - insbesondere landwirtschaftliche Betriebe - gelten die Ruhezeiten nicht für unaufschiebbare Arbeiten wie zum Beispiel das Mähen während der Erntezeit.

Nach den Bestimmungen der Maschinenlärmverordnung gibt es einige spezielle Regelungen.

Eine detaillierte Übersicht darüber, welche Maßnahmen zu welchen Zeiten betrieben werden dürfen, finden Sie am Ende der Seite unter "Dokumente".

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