Sollten Sie eine Lotterie oder Tombola durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine besondere Erlaubnis.
Diese ist nur dann durch unsere Behörde zu genehmigen, wenn das Spielkapital die Summe von 6.000 Euro nicht überschreitet und die Verlosung innerhalb geschossener Räume stattfindet.
Für die Verlosungen mit einem Spielkapital von über 6.000 Euro und/oder die im Freien stattfinden, ist der
Landrat des Kreises Marburg-Biedenkopf
Tel.: 0 64 21 / 405-0
zuständig.
Ihrem formlosen Antrag sollte zu entnehmen sein,
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wo die Lose verkauft werden sollen (Standort, ob im Freien oder geschlossenen Räumen)
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aus welchem Anlass die Lotterie durchgeführt werden soll
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in welchem Zeitraum (Datum, Uhrzeiten) die Lose verkauft werden
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wie viel ein Los kostet
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wie die beabsichtigte Anzahl der Lose ist
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in welchem Verhältnis Gewinne und Nichtgewinne stehen
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welche Preise in welcher Gesamthöhe zur Verlosung kommen
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ob die Preise gekauft oder gestiftet wurden
- welcher Institution der Erlös zugute kommen soll.
Der Zweckertrag der Verlosung ist im Land Hessen zu verwenden.
Mit der Veranstaltung dürfen keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden.
Der Hinweis auf Sponsoren ist gestattet.
Sollten Sie weitere Informationen zum Thema Lotterien wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.