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Müllabfuhrgebühren

Welche Gebühren fallen an?

Müllabfuhrgebühren für Privatpersonen:

Die Müllabfuhrgebühren in Marburg werden für private Haushalte nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen berechnet. Der Hauseigentümer muss dem Finanzservice - Steuern und Abgaben - (Steueramt) Änderungen in der Personenzahl schriftlich innerhalb von drei Wochen melden. Die eingetretenen Änderungen werden zum nächsten Monatsersten berücksichtigt.

Eine Umzugsmeldung beim Stadtbüro (Einwohnermeldeamt) reicht nicht aus, eine telefonische Meldung ebenso wenig!

Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2018:

8,19 Euro pro Person und Monat bei 14-täglicher Leerung der Restmülltonne;

6,55 Euro pro Person und Monat bei 4-wöchentlicher Leerung der Restmülltonne;

die Mindestgebühr beträgt monatlich 12,29 Euro bei 14-täglicher Leerung der Restmülltonne;

die Mindestgebühr beträgt monatlich 9,81 Euro bei 4-wöchentlicher Leerung der Restmülltonne.

Mit diesen Beträgen sind die Gebühren für die graue Restmülltonne, die blaue Altpapiertonne, die grüne Biotonne und den gelben Wertstoffsack abgegolten.

Sozialklausel:

Wir weisen darauf hin, dass für Familienverbände, in denen 3 und mehr Kinder unter 16 Jahren leben, die Müllabfuhrgebühr auf schriftlichen Antrag für das Dritte und jedes weitere Kind erlassen werden kann.

Müllabfuhrgebühren für Gewerbebetriebe:

Für Gewerbebetriebe richten sich die Müllabfuhrgebühren nach Art und Anzahl der aufgestellten Gefäße. Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2018 im Einzelnen:

  28,80 Euro monatlich pro 120-Liter-Restmülltonne;   

  42,00 Euro monatlich pro 240-Liter-Restmülltonne;

200,16 Euro monatlich pro 1.100-Liter-Restmüllcontainer    ;

492,91 Euro monatlich pro 3.000-Liter-Restmüllcontainer;

821,61 Euro monatlich pro 5.000-Liter-Restmüllcontainer;

    2,88 Euro monatlich pro 120-Liter-Altpapiertonne;   

    4,20 Euro monatlich pro 240-Liter-Altpapiertonne;   

  20,01 Euro monatlich pro 1.100-Liter-Altpapiercontainer;

    5,76 Euro monatlich pro 120-Liter-Biotonne;   

    8,40 Euro monatlich pro 240-Liter-Biotonne.   

Bemerkungen

Eine Umzugsmeldung beim Stadtbüro (Einwohnermeldeamt) reicht nicht aus, eine telefonische Meldung ebenso wenig!
  Sozialklausel:
  Wir weisen darauf hin, dass für Familienverbände, in denen 3 und mehr Kinder unter 16 Jahren leben, die Müllabfuhrgebühr auf schriftlichen Antrag für das Dritte und jedes weitere Kind erlassen werden kann.

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  • Fachdienst 22 - Steuern und AbgabenStandort anzeigenStadtverwaltung
    Markt 9
    35037 Marburg
    Telefon: 06421 201-1230
    Telefax: 06421 201-1578
    E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.de

    Öffnungszeiten:
    Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
    Do: 15:00 - 18:00 Uhr

    Telefonsprechzeiten:
    Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
    Do: 15:00 - 18:00 Uhr

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    schwer zugängig

    Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22), - auch kurz Steueramt genannt - gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren.

    Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.

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