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Personalausweis beantragen

Allgemeine Informationen

Ab 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zum Ablauf gültig, werden aber nicht mehr geändert.

Stattdessen erhalten Kinder ab 2024 Personalausweise bzw. Reisepässe. Es gelten die allgemeinen Bedingungen.

 

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen "Personalausweises" genügt werden.

Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:

  • den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat,
  • den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
  • den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.

Personalausweise sollten vor Ablauf der Gültigkeit (maximal drei Monate vorher) neu beantragt werden. Dies ist zu den Öffnungszeiten im Stadtbüro möglich. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Voraussetzungen

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Stadtbüro erforderlich.

Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die Beantragung kann jedoch schon in den 3 Monaten vor dem 16. Geburtstag erfolgen.

Für Kinder und Jugendliche ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten notwendig. Sollten weitere Erziehungsberechtigte nicht mit vorsprechen können, stellen wir Ihnen dafür eine Einverständniserklärung zum Download bereit.

Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • alter Personalausweis
  • eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
  • bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
  • biometrisches Lichtbild

Anforderungen an das Lichtbild

  • aktuelle Aufnahme
  • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
  • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
  • die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
  • der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral

Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter www.bundesdruckerei.de zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

37,00

 Euro

für Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig

22,80

 Euro

für Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig

10,00

 Euro

vorläufiger Personalausweis

13,00

 Euro

Zusatzgebühr, wenn eine Ausweisermächtigung bei der zuständigen Behörde einzuholen ist bzw. bei Antragstellung außerhalb der regulären Öffnungszeiten

30,00

 Euro

Zusatzgebühr, wenn die Ausstellung für Deutsche mit einem Wohnsitz im Ausland erfolgt

 Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

Gebührenfrei ist:

  • die erstmalige Änderung der Transport-PIN in die 6-stellige PIN bei Abholung sowie die nachträgliche Änderung der PIN (z.B. PIN vergessen)
  • das erstmalige Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei Vollendung des 16. Lebensjahres
  • das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
  • das Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
  • das Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Bearbeitungsdauer

Das Beantragen des Personalausweises dauert im Stadtbüro nur einige Minuten. Der Personalausweis wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Ausweises und die anschließende Lieferung ins Stadtbüro dauern in der Regel 2 bis 3 Wochen.

Ob der Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, kann unter Dokumentenbearbeitungsstatus nachgesehen werden.

In Ausnahmefällen können vorläufige Personalausweise sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal 3 Monate. Die Ausstellung ist nur im Stadtbüro möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Der Personalausweis im Scheckkartenformat bietet einen großen Mehrwert. Im Personalausweis ist ein von außen nicht sichtbarer Chip in das Material eingearbeitet. Dieser Chip bietet die Möglichkeit, sich an vielen Terminals oder zu Hause im Internet auszuweisen (hierzu wird ein Kartenlesegerät oder eine App für das Smartphone benötigt). Die Online-Ausweisfunktion ist immer aktiviert, die Nutzung ist allerdings freiwillig. Neben dieser Online-Ausweisfunktion können Sie den Ausweis auch für die elektronische Signatur verwenden, die separat bei einem Anbieter von Signaturzertifikaten beantragt werden muss. Die Nutzung der Funktionen ist erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres möglich. Zusätzlich erfolgt ab dem 6. Lebensjahr die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip. Dies dient zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber. 

Alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr erhalten nach der Antragstellung einen Brief von der Bundesdruckerei, mit dem ihnen eine vorläufige 5-stellige PIN, eine 10-stellige PUK sowie ein Sperrkennwort mitgeteilt werden. Auch wenn sie bei Antragstellung schon wissen, dass Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten sie diesen Brief.

Die PIN können Sie nach Erhalt ändern. Die PUK benötigen Sie bei einer Falscheingabe der PIN, um die Geheimzahl noch einmal einzugeben. Das Sperrkennwort legitimiert bei Verlust des Ausweises oder bei Tod der Ausweisinhaber den Chip bei einer Hotline zu sperren. Das Sperrkennwort wird auch bei der Passbehörde, die den Ausweis ausgestellt hat, gespeichert.

Sperrhotline: 116 116

(In Deutschland kostenfrei aus dem Festnetz und aus allen Mobilfunknetzen zu erreichen. Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen.)

Bei Antragstellung erhalten Sie Informationsmaterial, um sich bis zur Abholung des Ausweises umfassend zu informieren. Weitere Details finden Sie auch im Internet unter www.personalausweisportal.de.

Bemerkungen

Zur Abholung des neuen Personalausweises ist der alte Ausweis bzw. der vorläufige Personalausweis mitzubringen. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die ihren eigenen Ausweis ebenfalls mitbringen muss. Eine Vollmacht stellen wir Ihnen unter "FORMULARE" zum Download bereit.

Alle Vorgänge die mit der Bekanntgabe oder Änderung der PIN verbunden sind, können nur persönlich vorgenommen werden. Eine Bevollmächtigung ist dafür nicht möglich.

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