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Planungsrechtsauskunft

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Projektberatung für Bauträger*innen, können hier die Planungsabsichten unter Berücksichtigung der städtebaulichen und planungsrechtlichen Kriterien abgestimmt werden. Mittels dieser informellen und kostenfreien Möglichkeit, können Sie uns frühzeitig Ihre Planabsichten mitteilen.  

Für die Bebauung und/oder Nutzung eines Grundstücks benötigen Sie eine Genehmigung. Einschränkungen können sich unter anderem durch bestehende Gesetze des Planungsrechtes bzw. durch einen Bauleitplan ergeben. Die Universitätsstadt Marburg hat im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne entwickelt, deren Aufgabe es ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan (unverbindlicher Bauleitplan) umfasst das gesamte Stadtgebiet und gibt Hinweise auf die langfristig geplanten Nutzungsziele während die Regelungsinhalte der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) bindend sind. Vor einer Bebauung oder Um-/Nutzung eines Grundstücks ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich über das bestehende Planungsrecht informieren.

Verfahrensablauf

Über diesen Link können Sie uns Ihre Planabsichten im Detail mitteilen und mit Plänen, Bildern oder ähnlichem näher beschreiben. Anschließend setzt sich einer unserer Sachbearbeiter*innen mit Ihnen in Kontakt und steht Ihnen lösungsorientiert bei.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass diese informelle und kostenlose Projektberatung nicht von einem offiziellen Baugesuch befreit. Ein anschließendes Genehmigungsverfahren entsprechend der Hessischen Bauordnung ist unumgänglich.

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  • Fachdienst 63 - BauaufsichtStandort anzeigenStadtverwaltung
    Barfüßerstraße 11
    35037 Marburg
    Telefon: 06421 201-1620
    Telefax: 06421 201-1596
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
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