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Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Allgemeine Informationen
Anmeldung zur Ausübung der Prostitution: 

Zum 01. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses regelt die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.

Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner in Marburg sind Frau Wieder und Frau Hille vom Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe.

Die Sozialberatung findet mit Unterstützung von FIM (Frauenrecht ist Menschenrecht e. V.) jeden Mittwoch in der Zeit zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr statt.

Wir bitten um vorherige Terminabsprache.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beratung bringen Sie bitte 2 Lichtbilder sowie den Personalausweis, Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz mit.

Bei der ersten Anmeldung ist der Nachweis vorzulegen, dass Sie innerhalb der vorangegangenen drei Monate an einer gesundheitlichen Beratung teilgenommen haben. Diese Beratung kann über den Landkreis Marburg-Biedenkopf - Fachbereich Gesundheitsamt, Schwanallee 23, 35037 Marburg, Tel.: 06421 405-4333, wahlweise natürlich auch bei einem anderen Gesundheitsamt im Bundesgebiet, erfolgen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Gebühren für die Anmeldebescheinigung inklusive Beratungs- und Informationsgespräch betragen 60,00 €.

Für eine Aliasbescheinigung werden 20,00 € Gebühr berechnet.

 
Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten: 

Prostitutionsstätten können Bordelle, Laufhäuser, Prostitutionsfahrzeuge, usw. sein. Wer beabsichtigt, eine solche Prostitutionsstätte zu betreiben, benötigt ab dem 01.01.2018 eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde. Bitte geben Sie an, ob es sich um eine Prostitutionsstätte, ein Prostitutionsfahrzeug oder die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen oder der Betrieb einer Prostitutionsvermittlung handelt.

 
Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Ihr Betrieb im Bereich der Stadt Marburg errichtet bzw die Veranstaltung durchgeführt werden soll, ist der Antrag mit folgenden Angaben schriftlich an uns zu richten. 

  • Name, Vorname oder Firma des Antragstellers
  • Anschrift
  • Geburtsdatum / -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Telefon / Fax / email
  • Wohnanschrift der letzten 5 Jahre, falls abweichend von aktueller Anschrift
  • Sofern jur. Person Angaben über Eintragung Amtsgericht sowie Registernummer

Dem Antrag beizufügen sind: 

  • Polizeiliches Führungszeugnis des Betreibers (aller Geschäftsführer, sofern jur. Person), Belegart: „0“, zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (aller Geschäftsführer, sofern jur. Person), Belegart: „9“, zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (bei jur. Person aller Geschäftsführer sowie der jur. Person)
  • Ausführliches Betriebskonzept
  • Angaben zu Personen, die in Ihrem Gewerbebetrieb für Aufgaben der Betriebsleitung und-beaufsichtigung, Für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung zuständig sind, auch wenn diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen stehen; für Personen, die Aufgaben der Stellvertretung übernehmen ist eine Stellvertretungserlaubnis zu beantragen.
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auszug aus dem Insolvenzregister 

Bei jur. Personen (z. B. GmbH) zusätzlich: 

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Kopie des Gesellschaftervertrages
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