Jahr- und Spezialmärkte müssen von uns festgesetzt werden.
Setzen Sie sich frühzeitig - spätestens vier bis sechs Wochen vor dem Termin - der Veranstaltung mit uns in Verbindung.
Das Antragsformular auf Marktfestsetzung haben wir am Ende der Seite zum Download und Ausdruck bereitgestellt. Das Formular ist vollständig und gut lesbar auszufüllen sowie zu unterschreiben.
Den ausgefüllten Antrag können Sie dann entweder persönlich zu unseren Sprechzeiten in unserem Dienstgebäude abgegeben, per Post an uns senden oder aber als Fax uns zukommen lassen.
Für weitere und ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.