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Spielrecht

Allgemeine Informationen

Allgemeine Aufstellerlaubnis

 Wenn Sie beabsichtigen, gewerblich Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnis vor dem Aufstellen des Spielgeräts einzuholen ist.
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit dürfen Sie auch ohne Aufstellerlaubnis betreiben.

Für die Beantragung einer allgemeinen Aufstellerlaubnis benötigen wir von Ihnen:

  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • einen Auszug aus dem Gewerberegister
  • eine Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
  • einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht)

 

Geeignetheitsbestätigung

Auch wenn Sie schon im Besitz einer allgemeinen Aufstellerlaubnis sind, benötigen Sie für jeden Aufstellort Ihrer Geräte immer eine Geeignetheitsbestätigung. Ihrem formlosen Antrag fügen Sie bitte Ihre allgemeine Aufstellerlaubnis sowie ein Grundrissplan bei, dem der Aufstellort zu entnehmen ist.


Spielhallenerlaubnis

Wenn Sie eine Spielhalle betreiben möchten, sollten Sie wissen, dass Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben dürfen. Die Abgabe alkoholischer Getränke ist in einer Spielhalle nicht erlaubt.

Zur Erlangung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle sind dem Antrag

  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • einen Auszug aus dem Gewerberegister
  • eine Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
  • einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht)
  • eine Baugenehmigung zur Nutzung der Räume als Spielhalle
  • ein aktueller Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis

beizufügen.

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Spielrecht wünschen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-2002
    Telefax: 06421 201-1593
    E-Mail: Homepage: htt­ps://­ge­wer­be.­bu­er­ger­dienste-on­li­ne.­de/web­cli­ent/app/m/6534014/­ge­wer­be­an­zeige

    Öffnungszeiten:
    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag geschlossen
    Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
    Freitag geschlossen

    Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

    Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002:
    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

    Zum Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes gehören umfangreiche Aufgaben, so sind wir u. a. Ansprechpartner/-in bei allen Gewerbeangelegenheiten, z. B. wenn Sie

    • ein Gewerbe an-, ab oder ummelden
    • ein Gaststätte eröffnen
    • eine Spielhalle betreiben,
    • sich für einen Stand auf dem Wochen- oder Flohmarkt bewerben
    • eine (Groß-) Veranstaltung anmelden
    • ein Volksfest oder einen Markt durchführen
    • den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anzeigen

    möchten.

    In unserem breitgefächerten Aufgabenbereich sind wir auch noch zuständig für

    • gefährliche Hunde
    • Schädlingsbefall
    • Feuerwerke
    • Abraum- und Brauchtumsfeuer
    • Straßenreinigung
    • Winterdienst
    • wilde Müllablagerungen.


    Unsere Mitarbeiter/-innen im Innen- und Außendienst werden Sie bei all Ihren kleinen und großen Problemen beraten, unterstützen und evtl. notwendige Beseitigungen veranlassen.
    Hier sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um schneller handeln zu können, da wir nicht immer und überall sein können.

    Haben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden, Lob oder Ideen? Besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.

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