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Sterbefall anzeigen

Allgemeine Informationen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
An wen muss ich mich wenden?
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 34/36 - StandesamtStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1251
    Telefax: 06421 201-1597
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Für notwendige persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail. Eine „offene Sprechstunde“ bieten wir bis auf Weiteres nicht an. Wir bitten um ihr Verständnis.

    T͟e͟l͟e͟f͟o͟n͟z͟e͟i͟t͟e͟n͟:
    Montag: 8 – 11 & 14 – 16 Uhr
    Dienstag: 8 – 11 Uhr
    Mittwoch: 8 – 11 Uhr
    Donnerstag: 8 – 10 & 16 – 17 Uhr
    Freitag: 8 – 11 Uhr

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen!
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

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