Die steuerliche Identifikationsnummer wird durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite vom Bundeszentralamt für Steuern.
Ziel der Einführung
Durch die SteuerID werden erst Serviceleistungen der Steuerverwaltung - wie etwa das elektronisch bereitgestellte, vorausgefüllte Steuererklärungsformular oder die automationsgestützte Verarbeitung elektronischer Belege - möglich. Ziel der Bundesregierung ist es, das Besteuerungsverfahren bürgerfreundlicher zu gestalten und kostensparend zu modernisieren.
Dazu müssen neue elektronische Kommunikations- und Verarbeitungsverfahren geschaffen oder bestehende verbessert werden. Die SteuerID bleibt dauerhaft gültig. Unabhängig von Umzügen, Namensänderungen oder auch Umstrukturierungen in den Finanzämtern können steuerliche Daten immer der richtigen Person zugeordnet werden.