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Steuerliche Identifikationsnummer (SteuerID)

Allgemeine Informationen

Die steuerliche Identifikationsnummer wird durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite vom Bundeszentralamt für Steuern.

Ziel der Einführung

Durch die SteuerID werden erst Serviceleistungen der Steuerverwaltung - wie etwa das elektronisch bereitgestellte, vorausgefüllte Steuererklärungsformular oder die automationsgestützte Verarbeitung elektronischer Belege - möglich. Ziel der Bundesregierung ist es, das Besteuerungsverfahren bürgerfreundlicher zu gestalten und kostensparend zu modernisieren.

Dazu müssen neue elektronische Kommunikations- und Verarbeitungsverfahren geschaffen oder bestehende verbessert werden. Die SteuerID bleibt dauerhaft gültig. Unabhängig von Umzügen, Namensänderungen oder auch Umstrukturierungen in den Finanzämtern können steuerliche Daten immer der richtigen Person zugeordnet werden.

Zuteilung der SteuerID
Eine SteuerID wird jeder Person, die mit der Hauptwohnung oder der alleinigen Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, zugeteilt. Personen, die nicht melderechtlich erfasst, aber in Deutschland steuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls eine SteuerID. Wer steuerpflichtig ist, regeln die einzelnen Steuergesetze.
 
Steuerliche Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen?
Sollten Sie nicht mehr im Besitz der SteuerID sein, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern: Erneute Mitteilung der SteuerID.
 
 
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