Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen, sie übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.
Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachtet werden. Für die Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung sind § 45 SGB VIII und §§25 ff Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) maßgeblich.