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Wahlbenachrichtigung

Allgemeine Informationen

Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen.  Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.

Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist

Voraussetzungen

Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

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Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • WahlamtStandort anzeigenStadtverwaltung
    Barfüßerstraße 50
    35037 Marburg
    Telefon: 06421 201-1724
    Telefax: 06421 201-1300
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag und Mittwoch von
    08:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag von
    08:00 - 18:00 Uhr
    Freitag von
    08:00 - 12:00 Uhr

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Das Wahlamt ist erst sechs Wochen vor der Wahl unter der Durchwahl 1724 erreichbar.

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Wappen von Hessen links, mit Schriftzug Verwaltungsportal Hessen rechts.
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