Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.
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Wanderlager: Anzeige
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreisausschüsse sowie die Magistrate der Kreisfreien Städte.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag
The application of a travelling camp must state the place and time of the event, the names of the organiser and the person on whose behalf the goods are distributed, as well as the home or commercial establishment of these persons, the name of the representative and the wording and nature of the intended public announcements (e.g. brochures, newspaper advertisements, etc.). - Reisegewerbekarte
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt für die Entgegennahme der Anzeige
- für die Veranstaltung eines Wanderlagers: EUR 70,00 Euro;
- für eine oder mehrere Veranstaltungen von einer Verweildauer von jeweils bis zu 3 Stunden in einem Gemeindegebiet aus einem Verkaufswagen oder Ähnlichem oder sonst im Freien: EUR 10,00 - 70,00.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veranstaltung ist 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen