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Wohnung Anmeldung

Allgemeine Informationen

Aufgrund der z. Zt. teilweise längeren Wartezeit auf Termine kann es sein, dass die gesetzliche Meldefrist nicht immer eingehalten werden kann. In einem Zeitrahmen von bis zu 6 Wochen wird Ihnen dies nicht zum Nachteil oder als Meldeversäumnis ausgelegt.

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Wenn Sie eine Wohnung in Marburg beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro anmelden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Bei unverheirateten Partnern benötigen wir zusätzlich eine formlose Vollmacht. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller anzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig. Bei Kindern, die noch keinen Pass haben, reicht die Vorlage der Geburtsurkunde. Bei Zuzügen aus dem Ausland hingegen müssen alle Familienangehörigen im Stadtbüro vorsprechen.

Bei der Anmeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus.

Wenn ein Elternteil mit einem Kind/ mit mehreren Kindern aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, benötigen wir für die Anmeldung das Einverständnis des anderen Elternteils. Einen Vordruck stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anmeldung aus dem Inland 

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • bei ausländischen Personen Pass/ ID-Card/ Reiseausweis inkl. elektronischen Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt
  • das Familienstammbuch bzw. eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden bei betreuten Personen benötigt:
    • schriftliche Vollmacht/ Betreuerausweis + BPA/RP des Vollmachtnehmers/ Betreuers
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können:
    • Ausweisdokumente der anzumeldenden Person und schriftliche Vollmacht, ausgefülltes Anmeldeformular und BPA/RP des Vollmachtnehmers 
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

 

Anmeldung aus dem Ausland 

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • bei ausländischen Personen Pass und/oder ID-Card
  • bei Minderjährigen die Geburtsurkunde mit Übersetzung
  • Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland die übersetzte Eheurkunde (ggf. mit Legalisation oder Apostille)

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung der Wohnung ist in Marburg kostenfrei.

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf den Wohnsitz wechseln und sich in Marburg anmelden bzw. innerhalb Marburgs umziehen, können wir die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen. Die Gebühr beträgt 10,80 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Mit der Anmeldung im Stadtbüro ist es nicht getan. Denken Sie auch an die Anschriftenänderung bei folgenden Dingen:

  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Energieversorger
  • Zeitung
  • Telefon
  • Banken
  • Versicherungen
  • Post
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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1801
    Telefax: 06421 201-1828
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Terminsprechzeiten:
    Montag 8-17 Uhr
    Dienstag 8-13 Uhr
    Donnerstag 13-18 Uhr

    Offene Sprechzeiten:
    Mittwoch 8-13 Uhr
    Freitag 7:30-12 Uhr

    Telefonzeiten:
    Montag bis Freitag 8-12 Uhr
    Mittwoch 14-16 Uhr

    Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

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