Corona aktuell: Stand: 29.01.2021
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern am 13. Dezember den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ ausgegeben. Die Landesregierung hat die Corona-Schutzmaßnahmen weiter verstärkt, „um die seit Herbst erheblich angestiegenen Infektionszahlen (...) einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verringern“ und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Demzufolge bleibt die Stadtverwaltung der Universitätsstadt Marburg bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Das Stadtbüro ist werktags von 8 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.
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Wenn Sie eine Wohnung in Marburg beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro anmelden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Bei unverheirateten Partnern benötigen wir zusätzlich eine formlose Vollmacht. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller anzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig. Bei Kindern, die noch keinen Pass haben, reicht die Vorlage der Geburtsurkunde. Bei Zuzügen aus dem Ausland hingegen müssen alle Familienangehörigen im Stadtbüro vorsprechen.
Bei der Anmeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus.
Wenn ein Elternteil mit einem Kind/ mit mehreren Kindern aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, benötigen wir für die Anmeldung das Einverständnis des anderen Elternteils. Einen Vordruck stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung.