Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ab dem 1.4.2017 erhebt die Universitätsstadt Marburg eine Zweitwohnungssteuer.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ab dem 1.4.2017 erhebt die Universitätsstadt Marburg eine Zweitwohnungssteuer.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Aufgaben
Zweitwohnungssteuer
Ansprechpartnerinnen:
Frau Bittner, Frau Theiss und Frau Minke
Telefonsprechzeiten:
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 15:00 - 18:00 Uhr