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DetailinformationenzuklappenWohnungsangebote
Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich. Den Antrag können Sie über den Suchbegriff "Wohnberechtigungsschein" aufrufen, am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit Einkommensnachweisen abgeben oder per E-Mail oder per Post zusenden. Sobald die Prüfung Ihres Antrages auf einen Wohnberechtigungsschein abgeschlossen ist und Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, senden wir Ihnen einen Wohnberechtigungsschein...
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Lahnimpressionen: Blick über die Lahn auf die Häuser am Lahnufer und das Landgrafenschloss.© Tina Eppler, i.A.d. Stadt Marburg
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