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Gefahr / Gefahrenabwehr

DetailinformationenzuklappenGefährliche Hunde
Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich. In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht...
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Lahnimpressionen: Blick über die Lahn auf die Häuser am Lahnufer und das Landgrafenschloss.© Tina Eppler, i.A.d. Stadt Marburg
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