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Genehmigungen/Bescheinigungen

DetailinformationenzuklappenAusnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Von dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind nur solche Tätigkeiten ausgenommen, die der Befriedigung täglicher oder an Sonn- und Feiertagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung dienen, wie z.B.: - Daseinsvorsorge (z.B. in der Pflege von Kranken oder der Versorgung von Tieren), - Dienstleistungen (z.B. in Restaurants oder bei Taxiunternehmen) sowie  - Freizeitgestaltung (z.B. in Theatern, beim Fußball oder in Freizeiteinrichtungen), - Einsatz in...
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Lahnimpressionen: Blick über die Lahn auf die Häuser am Lahnufer und das Landgrafenschloss.© Tina Eppler, i.A.d. Stadt Marburg
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