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DetailinformationenzuklappenAbfall: Abfallgefäße neu,- um- und abbestellen
 Personenanzahl und Abfallgefäße Die Größe und die Anzahl der Abfallgefäße, die für eine Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden, richtet sich nach der Anzahl der dort gemeldeten Personen. Daher sind Eigentümer*innen verpflichtet, Änderungen bei der Personenanzahl direkt dem Fachdienst Finanzservice mit zu teilen. Dieser veranlasst eine Anpassung der Abfallgefäße und versendet einen neuen Gebührenbescheid. PersonenanzahlAbfallgefäße  1 - 4   120 l  5 - 7  240 l 8 - 10  120 l + 240...
DetailinformationenzuklappenAbfall: Abfallservice
Die Universitätsstadt Marburg hält für ihre Bürgerinnen und Bürger ein breit gefächertes Angebot bereit, um sie bei der ordnungsgemäßen Entsorgung ihrer Abfälle zu  unterstützen. Viele Informationen und Dienstleistungen sind auch online verfügbar. Abfall A-Z Hier sind zahlreiche Abfallarten und -teile mit ihren Entsorgungswegen aufgelistet.   Elektronischer Abfallkalender Hier können Sie die Lerungstermine für Ihre Straße einsehen, ausdrucken oder sich per E-Mail vor den Leerungstagen...
DetailinformationenzuklappenFehlbelegungsabgabe
Am 30.11.2015 hat die Hessische Landesregierung das Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung beschlossen (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz – FBAG). Eine Fehlbelegungsabgabe ist in Hessen aus früheren Jahren bekannt. Sie wurde bereits in den Jahren 1993 bis 2011 erhoben. Mit der Wiedereinführung soll vermieden werden, dass es im sozialen Wohnungsbau zu einer Fehlförderung kommt.  Die Verpflichtung zur Zahlung der Fehlbelegungsabgabe beginnt am...
DetailinformationenzuklappenOberstadtplakette
Stand: 13.12.2022 Oberstadtplaketten können in der Oberstadtwache von montags bis donnerstags von 8 - 15 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr beantragt und abgeholt werden. Beachten Sie bitte, dass es in der Oberstadtwache keine Zahlungsmöglichkeit gibt. Die Ausstellung kann auch im Stadtbüro erfolgen. Dafür ist eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung oder ohne Termin zu den offenen Sprechzeiten nötig. Im Oberstadtbereich sind in der Zeit von: Sonntag bis...
DetailinformationenzuklappenWohnungsangebote
Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich. Den Antrag können Sie über den Suchbegriff "Wohnberechtigungsschein" aufrufen, am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit Einkommensnachweisen abgeben oder per E-Mail oder per Post zusenden. Sobald die Prüfung Ihres Antrages auf einen Wohnberechtigungsschein abgeschlossen ist und Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, senden wir Ihnen einen Wohnberechtigungsschein...
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Lahnimpressionen: Blick über die Lahn auf die Häuser am Lahnufer und das Landgrafenschloss.© Tina Eppler, i.A.d. Stadt Marburg
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