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Neu in der Stadt / Gemeinde

DetailinformationenzuklappenAbfall: Abfallgefäße neu,- um- und abbestellen
 Personenanzahl und Abfallgefäße Die Größe und die Anzahl der Abfallgefäße, die für eine Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden, richtet sich nach der Anzahl der dort gemeldeten Personen. Daher sind Eigentümer*innen verpflichtet, Änderungen bei der Personenanzahl direkt dem Fachdienst Finanzservice mit zu teilen. Dieser veranlasst eine Anpassung der Abfallgefäße und versendet einen neuen Gebührenbescheid. PersonenanzahlAbfallgefäße  1 - 4   120 l  5 - 7  240 l 8 - 10  120 l + 240...
DetailinformationenzuklappenAbfall: Abfallservice
Die Universitätsstadt Marburg hält für ihre Bürgerinnen und Bürger ein breit gefächertes Angebot bereit, um sie bei der ordnungsgemäßen Entsorgung ihrer Abfälle zu  unterstützen. Viele Informationen und Dienstleistungen sind auch online verfügbar. Abfall A-Z Hier sind zahlreiche Abfallarten und -teile mit ihren Entsorgungswegen aufgelistet.   Elektronischer Abfallkalender Hier können Sie die Lerungstermine für Ihre Straße einsehen, ausdrucken oder sich per E-Mail vor den Leerungstagen...
DetailinformationenzuklappenBibliothekswesen
Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten. Über neunzig Tausend Mal wird die Marburger Stadtbücherei im Jahr von Menschen jeden Alters besucht. © Universitätsstadt Marburg  Es ist ein Ort zum Stöbern, Schmökern und...
DetailinformationenzuklappenOberstadtplakette
Stand: 05.04.2024 Oberstadtplaketten können in der Oberstadtwache von montags bis donnerstags von 8-15 Uhr und freitags von 8-12 Uhr beantragt und abgeholt werden. Beachten Sie bitte, dass es in der Oberstadtwache keine Zahlungsmöglichkeit gibt. Die Ausstellung kann auch im Stadtbüro erfolgen. Dafür ist eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung oder ohne Termin zu den offenen Sprechzeiten nötig. Im Oberstadtbereich sind in der Zeit von: Sonntag bis Freitag von...
DetailinformationenzuklappenWohnungsgeberbestätigung
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 hat es Veränderung für Wohnungsgeber gegeben. Wohnungsgeber müssen nach § 19 Bundesmeldegesetz bei der Anmeldung mitwirken. Der Wohnungsgeber muss eine Bestätigung ausstellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs bei der Meldebehörde benötigt. Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte - dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst...
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Lahnimpressionen: Blick über die Lahn auf die Häuser am Lahnufer und das Landgrafenschloss.© Tina Eppler, i.A.d. Stadt Marburg
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