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Steuern und Abgaben

DetailinformationenzuklappenKanalanschlussbeiträge
Die Gemeinden stellen den Bürgern eine Vielzahl an Infrastrukturmöglichkeiten zur Verfügung. Zu diesen gehören u.a. auch die Entwässerungseinrichtungen wie Anlagen im Misch- oder Trennsystem, Transport- und Sammlerkanäle sowie Kläranlagen. Um die Finanzierung der Schaffung dieser ebenso wichtigen wie kostspieligen Anlagen zu gewährleisten, wird von den Eigentümern all jener baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücke, die die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtungen...
DetailinformationenzuklappenKircheneintritt
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
DetailinformationenzuklappenSteuerliche Identifikationsnummer (SteuerID)
Die steuerliche Identifikationsnummer wird durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite vom Bundeszentralamt für Steuern. Ziel der Einführung Durch die SteuerID werden erst Serviceleistungen der Steuerverwaltung - wie etwa das elektronisch bereitgestellte, vorausgefüllte Steuererklärungsformular oder die automationsgestützte Verarbeitung elektronischer Belege - möglich. Ziel der Bundesregierung ist es, das...
DetailinformationenzuklappenZweitwohnung / Nebenwohnung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Ab dem 1.4.2017 erhebt die Universitätsstadt Marburg eine Zweitwohnungssteuer.
DetailinformationenzuklappenZweitwohnungsteuer bezahlen
Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung...
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Lahnimpressionen: Blick über die Lahn auf die Häuser am Lahnufer und das Landgrafenschloss.© Tina Eppler, i.A.d. Stadt Marburg
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